Terrier Mischling
  • Ein kleiner Terrier-Mischling stirbt durch die Bisse zweier Doggen (Symbolbild).
  • Foto: imago/Panthermedia

Doggen töten Terrier: Das passierte mit den Hunden aus Bahrenfeld

Der Spaziergang endete wohl in einem regelrechten Gemetzel: Als eine Frau mit ihren zwei Hunden abends in Bahrenfeld zurück nach Hause kam, sollen sich die zwei Doggen eines Nachbarn auf ihren Terrier gestürzt haben. Der kleine Hund starb an den Folgen des Angriffs, die Doggen sind weiterhin im Viertel unterwegs.

Der Angriff der beiden Doggen ereignete sich bereits im März – doch die Folgen ziehen sich bis heute. Während der Terrier durch die Bisse der Doggen starb, sind die beiden Tiere nach wie vor bei ihren Besitzern. Das „Abendblatt“ berichtete zuerst über den Vorfall.

Hamburg: Doggen greifen Terrier an – Hund stirbt

Auf Nachfrage der MOPO beim Bezirksamt Altona bestätigt der Sprecher die Attacke. „Nachdem das Bezirksamt darüber informiert wurde, hat es umgehend für beide Hunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht verhängt. Dabei handelt es sich – bei derartig schweren Beißvorfällen – um ein regelhaftes Vorgehen, das der sofortigen Gefahrenabwehr dient.“

Diese Leinen- und Maulkorbpflicht gilt so lange, bis ein Amtstierarzt die Tiere untersucht und die Gefahr beurteilt, die möglicherweise von ihnen ausgeht. Im konkreten Fall wurde für beide Doggen festgestellt, dass für sie auch weiterhin ein Leinen- und Maulkorbzwang besteht. Zusätzlich muss der Rüde – als Rudelführer hatte er wohl Einfluss auf die Doggen-Hündin – auf eine Hundeschule und einen Wesenstest machen.

Dieser Wesenstest kann von Tierärzten durchgeführt werden, die eine spezielle Schulung gemacht haben. Hierbei wird geguckt, wie sich der Hund in „Gefahrensituationen“ verhält – wenn er zum Beispiel auf Radfahrer oder andere Hunde trifft. Besteht ein Hund den Test nicht, gilt er als gefährlich. Auf ihn warten dann Maulkorb und Leine. Doch: Der Test kann wiederholt werden, die Einstufung gilt also nicht zwangsläufig ein Hundeleben lang.

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Der Spielraum im Umgang mit gefährlichen Hunden ist demnach vergleichsweise gering. „Eine Möglichkeit, einem Hundehalter den Hund wegzunehmen, ist im Rahmen des Hundegesetzes nicht gegeben, da der Hund Eigentum des Hundehalters ist“, erklärt der Sprecher des Bezirksamts. Das ginge nur bei einem anderen Vorwurf: der Verwahrlosung. Da würde das Tierschutzgesetz greifen.

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