„Drei von der Parkbank”: Linksextremes Trio verurteilt – Tumulte in Hamburg
Urteil im Prozess um die „Parkbankcrew”: Nach zehn Monaten Verhandlungsdauer hat das Hamburger Landgericht die drei Angeklagten – zwei Männer (32 und 28) und eine Frau (29) – am Donnerstag für schuldig erklärt. Sie hatten vergangenes Jahr zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels mehrere Brandanschläge in Hamburg geplant. Nach dem Urteil kam es zu Ausschreitungen vor dem Gerichtsgebäude.
Mit Abschluss der Verhandlungen zeigte sich das Landgericht überzeugt, dass sich das Trio zu vier Brandanschlägen verabredet hatte. Der 32-Jährige erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, der 28-Jährige erhielt ein Jahr und sieben Monate. Die 29-jährige Frau bekam eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Haftstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Urteil im „Parkbankcrew”-Prozess: Angeklagte schuldig
Die beiden Männer sitzen bereits seit 16 Monaten in Untersuchungshaft und haben den größten Teil ihrer Strafe bereits verbüßt. Falls das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig wird, müsste zumindest die angeklagte Frau ins Gefängnis. Trotz der Verurteilung wurden alle drei Haftbefehle zunächst aufgehoben. Die rund 20 Zuschauer begrüßten die vorläufige Freilassung mit lautem Jubel.
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Die Festnahme des Trios – auch die „Drei von der Parkbank” genannt – erfolgte am 8. Juli 2019. Geplant waren vier möglichst zeitgleiche Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels. Das Trio traf sich laut Anklageschrift gegen Mitternacht an einer Parkbank an der Meißnerstraße in Eimsbüttel, um die Brandsätze untereinander aufzuteilen.
Bevor das Trio den Anschlag verüben konnte, wurde es von zivilen Polizisten festgenommen. Diese fanden in den Rucksäcken neben Brandsätzen unter anderem Feuerzeuge und Wechselkleidung.
Hamburg: Parkbank-Brandstifter hatten vier Ziele im Visier
Zu den Zielen der Brandanschläge gehörte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft neben Geschäftsräumen und Fahrzeugen der Immobilienwirtschaft auch das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).
Die Strafkammer bezweifelte allerdings, dass die Angeklagten in der Nacht Gebäude in Brand setzen wollten, in denen Menschen schliefen. Zwar habe es schon Angriffe aus der linksextremen Szene auf Menschen gegeben, stellte die Vorsitzende der Strafkammer, Sandra Paust-Schlote, fest.
Es gebe aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass die sehr hohe Schwelle, ein Haus mit schlafenden Menschen anzuzünden, überschritten worden sei. Daher wurden die zwei Männer und die Frau nicht wegen schwerer, sondern wegen leichter Brandstiftung verurteilt.
Demonstranten fordern Freiheit für „Parkbankcrew“
Nach dem Urteil kam es vor dem Gerichtsgebäude zu Rangeleien mit der Polizei. Es soll auch Pyrotechnik im Einsatz gewesen sein. Die Beamten setzten nach Beobachtung eines dpa-Fotografen Pfefferspray ein und nahmen zwei Menschen in Gewahrsam.
Bereits in der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Demonstrationen, in denen linke Demonstranten ihre Unterstützung für das Trio bekundet haben – so auch am Mittwochabend vor der Urteilsverkündung. Zu der Veranstaltung mit etwa 500 Teilnehmern hatte unter anderem die Rote Hilfe aufgerufen. (lmr/dpa)