• Seit 2019 kann im Geburtenregister als Geschlecht nicht nur weiblich oder männlich, sondern auch divers eingetragen werden. 
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Drittes Geschlecht: So viele Hamburger:innen meldeten sich 2022 als divers

Seit 2019 können Menschen sich im Geburtenregister nachträglich als divers registrieren lassen. Die Eintragung des sogenannten dritten Geschlechts wird dennoch in Hamburg eher selten genutzt: Im ersten Halbjahr 2022 haben sich bisher vier Bürger:innen offiziell als divers eintragen lassen.

Mann oder Frau – seit drei Jahren müssen sich Menschen bei der Eintragung auf dem Standesamt nicht mehr zwischen diesen beiden Geschlechtern entscheiden. Sie können im Geburtenregister stattdessen auch die Kategorie divers wählen.

Vier Hamburger:innen meldeten sich 2022 offiziell als divers

Wie ein Sprecher des zuständigen Bezirksamtes Harburg mitteilte, haben auch 2022 wieder einige intersexuelle Hamburger:innen ihr neues Recht genutzt. So haben im ersten Halbjahr dieses Jahres vier Menschen die Angaben in ihrem Geburtenregister offiziell zu divers ändern lassen. Die Änderungen wurden in den Bezirken Wandsbek, Harburg und Nord registriert. Bis Ende 2021 hatten sich insgesamt 22 Menschen in Hamburg auf das dritte Geschlecht festgelegt.

Angesichts der erbitterten gesellschaftlichen Debatte um biologische Geschlechter erscheint die Zahl der tatsächlich Betroffenen verschwindend gering – auf den ersten Blick. Denn: Als „divers“ dürfen sich laut Personenstandsgesetz nur Menschen eintragen lassen, die medizinisch nachweisbar sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, also intersexuell sind.

Wer sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, hat die Möglichkeit nicht. Ein „uneindeutiges Genital“ ist aber eine sehr selten vorkommende Anomalie: Unter Hamburgs Neugeborenen wurde seit Einführung des „dritten Geschlechts“ kein einziges Baby als „divers“ registriert. Insgesamt gibt es in Deutschland geschätzt etwa 160.000
zwischen-geschlechtliche Menschen.

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Wie viele Menschen im ersten Halbjahr 2022 ihr Geschlecht von männlich zu weiblich oder umgekehrt ändern ließen, war der Behörde nicht bekannt. Für ihre Neugeborenen haben zwischen Januar und Juni keine Eltern die Angabe divers bei der Eintragung des Geschlechts genutzt.

Der Bundestag hatte 2019 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach der für intersexuelle Menschen die Option der Eintragung als divers besteht. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. (ng/dpa)

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