Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, Sport: Diese Lockerungen kommen in Hamburg
Hamburg macht sich locker! Lange Zeit trat der Hamburger Senat auf die Bremse, was Öffnungen anging, doch nun kommt es zu einer Vielzahl an Lockerungen in den kommenden Tagen und Wochen. Was der Senat plant.
Er war lange Mahner und Bremser, doch nun dürfte er seine Politik mehr als bestätigt sehen. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher verkündete am Dienstag eine Reihe von geplanten Lockerungen für die Hansestadt. „Hamburg hat einen außerordentlichen Erfolg in der Abbremsung der Infektionsdynamik erzielt“, sagte er und bedankte sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Einhaltung der Corona-Regeln. Hamburg sei nun konstant unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 (Dienstag 43,5). „Meine Prognose ist, dass es die Tage noch ein bisschen weiter runtergeht.“ Deshalb habe man sich entschlossen, weitere Öffnungsschritte zu gehen.
Nachdem bereits in Hamburg die Stufe 1 der Öffnungen gilt (unter anderem Aussetzung der Ausgangssperre), wird ab Samstag, den 22. Mai, die Stufe 2 aktiviert. Darin enthalten:
Stufe 2 der Lockerungen ab 22. Mai
- Kontaktbeschränkungen: Fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich wieder treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
- Einzelhandel: Der Einzelhandel öffnet wieder. Es gibt keine Testpflicht, dafür aber eine Personenbegrenzung und (digitale) Kontaktnachverfolgung.
- Gastronomie: Die Außengastronomie wird geöffnet: Hier gibt es ebenfalls keine Testpflicht, es dürfen jedoch nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kontakte werden (digital) nachverfolgt.
- Körpernahe Dienstleistungen: Auch über Friseursalons und Fußpflege hinaus darf wieder geöffnet werden. Hier muss ein negativer Test vorgelegt werden, auch das Personal hat eine Testpflicht, ebenfalls müssen Kontakte (digital) nachverfolgt werden.
- Sport: Kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Erwachsenen im Freien wird erlaubt (auch Outdoor-Fitnessstudios), Kinder dürfen sich sogar mit 20 Personen treffen.
- Kindergeburtstage mit bis zu zehn Kindern werden wieder erlaubt (bis 14 Jahre).
- Maskenpflicht: Die generelle Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und im Auto wird abgeschafft, weiterhin gültig ist die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Gottesdienste: Keine Anzeigepflicht mehr bei einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen.
- Fahrschule: Praktischer Fahrunterricht wird wieder erlaubt. Hier ist ein Test nötig.
- Veranstaltungen im Freien: Veranstaltungen im Freien, die der Unterhaltung des Publikums dienen, werden mit bis zu 250 Menschen erlaubt. Dabei gelten Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, feste Sitz- oder Stehplätze. Private Feiern sind davon ausgenommen.
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote (z.B. Seniorentreffs) können wieder stattfinden unter Wahrung der Hygienevorschriften.
- Außerschulische Bildungseinrichtungen (z.B. Musikschulen) werden wieder geöffnet. Dabei gilt eine Testpflicht und die Hygienevorschriften (halbe Gruppen).
- Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser: Hier entfällt die Testpflicht solange die Inzidenz stabil unter 50 liegt.
- Freibäder dürfen wieder öffnen verbunden mit Testpflicht und (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Schwimmunterricht wird auch in Hallenbädern erlaubt.
Nächster Öffnungsschritt ab 28. Mai (auch Stufe 2)
- Kultur: Theater und Konzerte werden wieder erlaubt. Dabei muss Abstand gewahrt werden, es besteht eine Testpflicht, Anmeldepflicht sowie (digitale) Kontaktnachverfolgung. Am Platz muss Maske getragen werden.
Ebenfalls möglich werden sollen Modellprojekte zur Erprobung von Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen. Wie diese genau aussehen, war am Dienstagmittag noch nicht klar.
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Stufe 3 und Stufe 4 (10 bis 14 Tage nach voriger Stufe)
Weitere Öffnungen (Stufe 3) kann es zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 geben, abhängig vom Infektionsgeschehen. In Stufe 3 wären dann weitere Öffnungen in den Bereichen Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personenzahl und Test), Kultur, Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien mit Kontaktbeschränkungen. In einem vierten Schritt kämen dann noch zusätzlich die Bereiche Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote hinzu.