Elbvertiefung erneut vor Gericht: Klage gegen nachgebesserte Planungen
Leipzig –
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Freitag erneut mit der umstrittenen Elbvertiefung in Hamburg befasst. Verhandelt wurden die Klagen von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt. Die Verbände BUND, NABU und WWF wollen vor Gericht erneut einen Baustopp für die Elbvertiefung erreichen – die Bauarbeiten haben bereits im vergangenen Jahr begonnen.
Das Gericht in Leipzig hatte die Pläne für die Elbvertiefung 2017 in einem ersten großen Urteil weitgehend bestätigt, allerdings den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Naturschutzprobleme für rechtswidrig erklärt. Seitdem wurden die Planungen nachgebessert. Die Umweltschutzverbände BUND und NABU bezweifeln, dass die nun vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, die Eingriffe in die Natur wirksam auszugleichen.
Elbvertiefung in Hamburg: Nachbesserungen sind ungenügend
„Dilettantisch“ nennt Alexander Porschke vom NABU die nachgebesserten Pläne für die Elbvertiefung. Hamburg und der Bund hätten bei den Ausgleichsmaßnahmen nicht das Beste für die Natur herausgeholt, sondern das, was sich am leichtesten und schnellsten umsetzen lässt.
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Die Bauarbeiten zur Elbvertiefung hatten 2019 bereits begonnen. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut den Hamburger Hafen erreichen können. Bei Flut sollen sogar Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,50 Metern die Elbe befahren können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, sodass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.
Die Hafenwirtschaft setzt große Hoffnungen in die 700 bis 800 Millionen Euro teure Elbvertiefung. Ein Urteil will das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich nächsten Donnerstag verkünden. (alu)