Enkel erschlug seine 100 Jahre alte Oma mit einem Beil – Urteil da
Er sollte seine Großmutter pflegen, doch er tötete die 100-Jährige mit einem Beil: Das Landgericht Hamburg hat einen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Der 37-Jährige sei aufgrund einer schizotypen Störung krank, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Donnerstag. „Ihm mangelt es an der Fähigkeit, Mitleid zu empfinden.“ Das Urteil, das der Angeklagte ohne sichtbare Regung anhörte, ist noch nicht rechtskräftig.
Enkel pflegte seine Oma und bekam Geld dafür
Im Frühjahr 2023 lebte die 100-Jährige noch in ihrer eigenen Wohnung in Hamburg-Stellingen. Sie war dement, hilfsbedürftig und saß im Rollstuhl. „In ein Heim wollte sie unter keinen Umständen“, sagte Koerner. Einst war ein Pflegedienst ganztägig zuständig. Doch auf Wunsch des erwerbslosen Enkels, der früher in einem Chemiebetrieb arbeitete, kam der Pflegedienst inzwischen nur noch vormittags.
Der Angeklagte, der weiterhin im Stadtteil Heimfeld wohnte, übernahm ab mittags. Der Deutsche habe so einen Teil des Pflegegeldes bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Außerdem habe ihn die Großmutter finanziell unterstützt.
Nachbarn riefen die Polizei – die holte den Enkel
In der Nacht zum 6. März erhielt der Angeklagte einen Anruf der Polizei, die Nachbarn gerufen hatten, weil sie Klopfgeräusche bei der alten Frau gehört hatten. Die Feuerwehr brach die Tür auf. Die Beamten machten dem Mann klar, er solle kommen, die verwirrte und hilfsbedürftige Frau könne nicht mehr allein bleiben. Ansonsten müsse sie in ein Krankenhaus.
Wenig begeistert setzte sich der Enkel in ein Taxi. Nachdem die Einsatzkräfte weg waren, spitzte sich die Situation zu. Der Angeklagte sei mit der Pflege der dementen Frau überfordert gewesen und habe für sich keine Handlungsalternativen gesehen, sagte Koerner.
Enkel wählte nach der Tat selbst den Notruf
Mit einem Beil in der Hand trat der Enkel an die Frau heran. Zur Verteidigung habe sie noch einen Akku-Staubsauger ergriffen, der ihr jedoch zu Boden gefallen sei. „Das brachte das Fass zum Überlaufen“, sagte Koerner. Denn der Angeklagte hatte diesen erst wenige Tage zuvor neu gekauft. Er hob das Beil und schlug mindestens 16 Mal auf ihren Kopf und Hals.
Das könnte Sie auch interessieren: Erst kümmert er sich liebevoll – dann erschlägt er seine Oma
Es kam zur Durchtrennung des Halsmarks im Bereich des zweiten und dritten Halswirbels. Das Opfer erlitt einen Rückenmarksschock mit Atemlähmung und starb schnell. Der nicht vorbestrafte Mann wählte laut Gericht an dem Tatmorgen selbst den Notruf und erklärte, er habe seine Großmutter getötet. Eine verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden, betonte die Kammer.
Verteidigerin hielt kein Plädoyer
Sie blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen hielt. Die Verteidigerin hielt zur Überraschung der Zuschauer auf Wunsch ihres Mandanten kein Plädoyer. Zuvor hatte sie einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Plädoyers gestellt, der aber abgelehnt wurde. Der Angeklagte wollte beim sogenannten letzten Wort nichts mehr sagen.
Bei einem früheren Prozesstag hatte er sich kurz geäußert. Damals habe der 37-Jährige erklärt, es tue ihm leid, sagte die Vorsitzende Richterin. Er machte aber keine Aussage. Seine Begründung: Er wolle die Totenruhe nicht stören und nicht den Eindruck erwecken, als wolle er sich rechtfertigen. (dpa/mp)