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Ex-Freundin vergewaltigt: Hamburger Rapper muss für mehr als zwei Jahre in Haft

Farshad M. (28), der sich als Rapper „Famo“ nennt, muss wegen Vergewaltigung für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz. Der Rapper hatte einen Freispruch erhofft, das Gericht hielt die Aussage des Opfers jedoch für glaubhaft. 

Es war, wie oft bei Sexualstraftaten, ein Fall von „Aussage gegen Aussage“. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld, die Ex-Freundin schilderte gewaltsamen Geschlechtsverkehr kurz nach der Trennung im September 2017.

Vergewaltigung: Hamburger Rapper muss für über zwei Jahre in Haft

Sie habe ihre Sachen aus seiner Wohnung holen wollen, so hatte die junge Frau ausgesagt, als Farshad M. sie zum Sex gezwungen habe. Er habe sie dabei sogar aufgefordert, „leiser zu weinen“.

Sie brachte die Vergewaltigung allerdings nicht sofort zur Anzeige. Dennoch hielt das Gericht ihre Aussage für glaubwürdiger als die des Angeklagten, auch, weil die Frau sich unmittelbar nach der Tat einer Freundin anvertraut hatte.

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Fahrshad M. (28), alias Rapper „Famo“ im Juni 2019 bei seinem Prozess am Amtsgericht.

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Lamprecht

Die Beziehung sei von seiner Seite aus von Gewalt geprägt gewesen, so das Gericht. Seine Freundin sei ihm hörig gewesen, er habe immer dafür gesorgt, seinen Willen zu bekommen, sonst habe es „Streit, Demütigungen und auch Schläge gegeben“, erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. 

Urteil gegen Hamburger Rapper „Famo“

Auch eine weitere Ex-Freundin schilderte Gewalttätigkeiten in der Beziehung. Am Ende reichte der Kammer das Gesamtbild von der Persönlichkeit des Angeklagten für eine Verurteilung.

Die ebenfalls angeklagte sexuelle Nötigung einer 14 Jahre alten Schülerin in einem Hummelsbütteler Jugendzentrum konnte dem Rapper jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Anklagepunkt wurde im Hinblick auf die deutlich schwerer wiegenden Vergewaltigungsvorwürfe eingestellt.

Hamburger Rapper „Famo“ verurteilt

„Famo“ verbreitet in seinen Musikvideos die genretypischen frauenverachtenden Texte („ich f… deine Sister auf dem Dixieklo, ich f… sie tot“), ist damit allerdings nicht übermäßig erfolgreich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht angefochten werden.

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