Ex-Partnerin mit 98 Stichen getötet – „Ich wollte das so nicht“
98 Stiche in Hals und Oberkörper. So beendete der Mann das Leben seiner früheren Partnerin. Mit dem Urteil von zehn Jahren Freiheitsstrafe schien zum Abschluss des Prozesses am Landgericht Oldenburg kaum jemand zufrieden.
Als monströse Tat bezeichneten der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt die Tötung der 23-Jährigen: Fast hundert Mal stach deren früherer Lebensgefährte auf die junge Frau ein. Vor dem Landgericht Oldenburg verurteilte die Kammer den 30 Jahre alten Mann am Donnerstag zu zehn Jahren Haft. Es handele sich um einen vorsätzlichen Totschlag, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.
Mordmerkmale waren nicht gegeben
„Der Strafrahmen ist wirklich schwer zu ertragen“, sagte der Vorsitzende Richter auch mit Blick auf die Angehörigen der getöteten jungen Frau. Die Kammer sei an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden. Die Anwältin der Mutter und Schwester der 23-Jährigen hatte zuvor eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess hatte als Mordprozess begonnen, nun folgte eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe seien nicht gegeben, führte der Vorsitzende Richter aus. Schwierig war demnach, dass sich das Gericht vor allem auf das Geständnis des Angeklagten stützen musste.
Er überredete sie zu ihm zu kommen
Der angeklagte Deutsche hatte am ersten Prozesstag gestanden, seine frühere Partnerin am 25. Juni 2023 in seiner Wohnung im niedersächsischen Vechta mit einem Messer getötet zu haben. Ihm zufolge hatte er seine Ex-Freundin aus Nordrhein-Westfalen mit dem Hinweis auf eine Überraschung überredet, ihn zu besuchen. Er habe gehofft, sie überzeugen zu können, wieder eine Beziehung mit ihm zu führen, sagte er vor Gericht.
Doch dann sei es zu einem Streit gekommen. Seinen Ausführungen zufolge hielt er ihr irgendwann den Mund zu, sie biss ihm in den Finger, dann stach er mit dem Messer zu. Anschließend versuchte er sich durch Rauchgase eines Grills umzubringen. Als das nicht klappte, rief er die Polizei und ließ sich festnehmen.
Ihre Gutherzigkeit wurde ausgenutzt
Der Angeklagte habe in rasender Wut gehandelt, sagte der Richter. Er habe die Gutherzigkeit seiner früheren Partnerin missbraucht, die sich womöglich aus einem Verantwortungsgefühl heraus mit ihrem früheren Freund traf. Strafmildernd wertete die Kammer die instabile Persönlichkeit des 30-Jährigen.
„Natürlich haben Sie eine schlechte Kindheit gehabt. Natürlich haben Sie auch psychische Erkrankungen und Besonderheiten, die wir zu beachten haben“, sagte der Vorsitzende Richter. Genauere Ausführungen dazu machte er nicht. Auf Antrag des Angeklagten waren Publikum und Presse am Donnerstagvormittag vorübergehend aus dem Saal verwiesen worden, als ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Angeklagten vorgelesen wurde.
Staatsanwaltschaft: Verurteilung wegen Mord nicht in Frage
Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gefordert hatte. Der Angeklagte habe einen lebenslustigen, verantwortungsvollen Familienmenschen aus dem Leben gerissen, sagte der Staatsanwalt mit Blick auf die 23-Jährige. „Er hat sie getötet, das steht fest.“
Dass der Mann aus niedrigen Beweggründen und aus Heimtücke gehandelt habe, könne die Staatsanwaltschaft zum Ende des Prozesses aber nicht mehr sagen. Daher komme eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Frage. „Das Ganze ist für mich zu bewerten als ein vorsätzliches Tötungsdelikt.
Daran kann es keinen Zweifel geben. Sie haben das vorsätzlich gemacht“, sagte der Staatsanwalt zu dem Angeklagten. Auch er wertete die instabile Persönlichkeit und die depressiven Episoden des Mannes als strafmildernd.
Nebenklage von Heimtücke überzeugt
Die Verteidigung nannte in ihrem Plädoyer kein konkretes Strafmaß und sprach von einem minderschweren Fall. „Lebenslänglich oder zehn Jahre erscheint mir maßlos überzogen“, sagte der Anwalt des Angeklagten. Es habe eine unglückliche Verkettung von Umständen gegeben, die dazu führten, dass sein Mandant ausgerastet sei.
„An dem Tag ist alles schief gegangen“, sagte er. Der Vorsitzende Richter ging mit emotionalen Worten auf das Plädoyer des Verteidigers ein. Diese Tat als minderschweren Fall zu werten, sei weit verfehlt, sagte er.
Die Nebenklage war überzeugt davon, dass die Tat ein Mord war und niedrige Beweggründe vorliegen. Der Mann habe die Frau in seine Wohnung gelockt und im Vorfeld Vorbereitungen getroffen.
„Nichts wird jemals wieder so sein wie es war“
Bei der Tat sei der Angeklagte sehr wütend gewesen und habe die Frau auf grausamste Weise getötet. „Nichts wird jemals wieder so sein wie es war“, sagte sie mit Blick auf den schlimmen Verlust, den die Familie der 23-Jährigen erlitten hat. Sie habe zudem eine Entschuldigung des Angeklagten vermisst, sagte die Juristin.
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Diese folgte am Ende der Verhandlung. „Es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte. „Ich wollte das so definitiv nicht. Ich würde mir heute für Vanessa wünschen, dass sie glücklich wäre.“ (dpa/mp)