Flüchtlingsheime: Vertrag mit Bürgerinitiative in Hamburg ausgesetzt
Hamburg als sicherer Hafen: Ukrainische Kriegsflüchtlinge schnell unterzubringen, hat jetzt oberste Priorität. Dazu wurden Bürgerverträge zur Unterbringung von Flüchtlingen teils ausgesetzt und durch Zusatzvereinbarungen mit der Stadt ersetzt.
Die im Zuge der Flüchtlingswelle 2015/16 geschlossenen Bürgerverträge zur Unterbringung von Schutzsuchenden in Hamburg sind wegen des Ukrainekriegs teilweise ausgesetzt. Stattdessen sei mit der Stadt eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet worden, wonach jetzt die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge Priorität habe, teilte der Dachverband der Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg am Freitag mit.
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Der ursprüngliche Vertrag sah nach der Formel „3 mal 300“ unter anderem vor, dass es in Hamburg maximal 300 Flüchtlingsunterkünfte geben soll, die mit maximal 300 Menschen belegt werden. Bei größeren Standorten sollte die maximale Belegungszahl auf 300 reduziert werden.
Ukraine-Krieg: „Es ist klar, dass wir hier in Hamburg schnell handeln müssen“
„Die Situation in der Ukraine ist erschütternd, und es ist klar, dass wir hier in Hamburg schnell handeln müssen“, fordert Harald Lübkert als Vertrauensperson der Volksinitiative. Gleichzeitig warf er der Stadt vor, in der Vergangenheit entgegen den Zusagen nicht genügend kleine Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen entwickelt zu haben. „Weil das so ist, haben wir hier vor Ort vor gut einem Jahr längeren Laufzeiten der Unterkünfte zugestimmt und dann wegen der Aufnahme afghanischer Ortskräfte wieder der Aufstockung der Plätze.“
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Mit den Geflüchteten aus der Ukraine treffe es wieder einige Stadtteile besonders – „so werden wir hier in Bahrenfeld rund 3000 Menschen in öffentlicher Unterbringung haben“, sagte Lübkert. Klaus Schomacker, ebenfalls Vertrauensperson der Initiative, warf den rot-grünen Senatoren vor, den Kern der Bürgerverträge in der Vergangenheit nicht umgesetzt zu haben. Er erinnerte auch an die Forderung aus dem Jahr 2015, wonach ein Viertel aller neuen oder im sozialen Wohnungsbau wiedervermieteten Wohnungen grundsätzlich Flüchtlingen vorbehalten sein sollte.
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Die Initiative und die Sozialbehörde haben sich neben einer Auslastung aller verfügbaren Unterbringungskapazitäten auch darauf verständigt, besonders auf die Bedürfnisse der geflüchteten Frauen mit Kindern zu achten. Zudem müsse die Stadt an den jeweiligen Standorten eine integrative Infrastruktur anbieten. Dazu zählten etwa die Verteilung der Kinder auf Schulen und Kitas, eine ausreichende Ärzteversorgung, Sprachkurse und ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt. (dpa/mp)