Die Angeklagte vor dem Amtsgericht Bergedorf
  • Die Angeklagte verbirgt vor dem Amtsgericht Bergedorf ihr Gesicht vor den Kameras.
  • Foto: André Lenthe

Frau wegen Zwangsprostitution von Teenies angeklagt – Urteil da

Eine 35-Jährige soll versucht haben, zwei 15-Jährige zur Prostitution zu zwingen. Außerdem soll sie die Teenies beleidigt haben und handgreiflich geworden sein. Der Prozess gegen sie begann Anfang Februar, jetzt ist ein Urteil da.

Am Montag startete der letzte Prozesstag um 12.15 Uhr vor dem Amtsgericht Bergedorf. Er endete mit einem Urteil: Die Angeklagte wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen – die anderen Punkten wurden fallen gelassen.

Hamburg: Frau von Vorwurf der Zwangsprostitution freigesprochen

Laut Anklage soll die Frau am 18. August 2020 die beiden Teenager vor dem Bürgerhaus Allermöhe angesprochen haben. Sie wollte die Mädchen demnach überreden, mit Männern für Geld Oralverkehr zu haben. Für die Vermittlung wollte sie 20 Prozent des Geldes kassieren.


Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


In der Hauptverhandlung konnte der Angeklagten der ihr vorgeworfene Versuch der Zwangsprostitution jedoch nicht nachgewiesen werden, bestätigte ein Sprecher des Gerichts. „Es muss angesichts der Zeugenaussagen davon ausgegangen werden, dass das Gespräch mit der Angeklagten nicht konkret auf eine Aufnahme der Prostitution gerichtet war“.

Amtsgericht Bergedorf: Vorwurf der Körperverletzung fallengelassen

Zusätzlich hätten die Zeuginnen teilweise auch widersprüchliche Angaben dazu gemacht, auf wessen Initiative das Gespräch zustande kam. Der Vorwurf der Körperverletzung wurde ebenfalls fallengelassen. Das Bild, dass die Zeugen durch ihre Aussagen vor Gericht gezeichnet hätten, ließ auf verbale Entgleisungen beider Seiten und ein Handgemenge schließen. Wer mit den Handgreiflichkeiten begonnen habe, sei offen geblieben.

Das könnte Sie auch interessieren: Großdealer dachte, er wäre schlauer als die Polizei – jetzt kommt er in den Knast

„Gegen die Angeklagte wurde deshalb eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen“, erklärt der Sprecher des Gerichts. Bedeutet: Wenn sie künftig eine Straftat begehen sollte, kann die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verhängt werden.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp