Frist nicht eingehalten? Wann Mieter jetzt keine Betriebskosten mehr zahlen müssen
Höhere Energiepreise haben auch die Betriebskosten vieler Mieter in die Höhe getrieben. Eine Betriebskostenabrechnung kann also für viele Mieter Nachzahlungen bedeuten. Doch der Mieterverein Hamburg betont: Dafür muss die Abrechnung auch pünktlich ankommen.
Wer seine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 erst im Jahr 2025 erhält, könnte Glück haben. Denn: Alle Abrechnungen müssen spätestens bis zum letzten Tag des Jahres 2024 bei den Mietern eingegangen sein – ansonsten können Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Das gibt der Mieterverein Hamburg bekannt.
Abrechnung Frist: Zeitpunkt des Versands spielt keine Rolle
Wann der Vermieter die Abrechnung verschickt hat, ist dabei egal – nur der rechtzeitige Zugang ist entscheidend. Eine Abrechnung darf die Mieter demnach nicht später als bis 18 Uhr am letzten Werktag des Jahres erreichen. Festgelegt wurde das durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Da Silvester kein gesetzlicher Feiertag ist und in diesem Jahr auf einen Dienstag fällt, muss die Abrechnung also bis spätestens 18 Uhr am 31. Dezember beim Mieter vorliegen.
Und: „Auch, wenn die Abrechnung verspätet eintrifft, müssen Guthaben unverzüglich ausgezahlt werden“, betont Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Stehen dem Mieter also noch Rückzahlungen zu, verfallen die nicht durch eine verspätete Abrechnung.
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Außerdem gilt, dass nachträgliche Veränderungen der Abrechnung nach Ablauf der Frist nur in Ausnahmefällen zulässig ist – und zwar dann, wenn die Verspätung nicht vom Vermieter zu vertreten ist, erklärt Bosse. Das sei beispielsweise der Fall bei einem späten Zugang eines Grundsteuerbescheids.
Trotzdem gilt: „Wenn die Vermieterseite nicht innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der relevanten Information reagiert, erlischt der Anspruch auf Nachzahlung“, so Bosse. (mwi)