Fußgänger totgefahren und abgehauen: 22-Jähriger vor Gericht
Er überfuhr unter Drogeneinfluss einen Fußgänger und flüchtete, ließ den Schwerverletzten auf dem Asphalt liegen: Jetzt muss sich ein 22-jähriger Autofahrer vor Gericht für den Tod des 25-Jährigen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und unterlassene Hilfeleistung vor. Am Abend des 25. Oktober befuhr er gegen kurz vor 21 Uhr mit seinem VW Polo die Wandsbeker Chaussee. Dabei soll er mit Tempo 60 unterwegs gewesen sein.
Autofahrer fährt Fußgänger tot und haut ab: Anklage
In Höhe der Brauhausstraße erfasste er bei der Kreuzung einen 25 Jahre alten Fußgänger. Zeugenaussagen zufolge soll dieser bei Rot über die Straße gegangen sein soll. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der Fußgänger auf das Dach des Wagens und quer durch die Luft geschleudert wurde. Erst 57 Meter hinter der Unfallstelle schlug er wieder auf der Straße auf und blieb schwer verletzt liegen.
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Der Angeklagte muss den Unfall bemerkt haben. Schließlich wurde die Windschutzscheibe eingedrückt. Allerdings fuhr er einfach weiter. Der Fußgänger wurde noch an der Unfallstelle von einem Notarzt versorgt, der ihn schließlich auch in ein Krankenhaus begleitete, wo er nur wenige Stunden später verstarb.
Noch in der gleichen Nacht und während der Unfallaufnahme erschien der Fahrer in Begleitung seines Vaters an der Wache 31 an der Oberaltenallee (Uhlenhorst) und stellte sich. Während seiner Befragung stellten die Beamten Ausfallerscheinungen fest, die auf zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Gegenüber den Beamten soll er zugegeben haben, dass er unter Drogeneinfluss gefahren sei. Ihm wurde eine Blutprobe abgenommen.
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Den Unfallwagen hatte er etwa einen Kilometer vom Unfallort entfernt mit eingedrückter Motorhaube und zerschmetterter Frontscheibe in der Lortzingstraße/Maxstraße abgestellt. Die Polizei stellte ihn sicher.
Am Mittwoch wird ihm vor dem Amtsgericht Wandsbek der Prozess gemacht.