Verhüllte sich, während die Presse Fotos machte: Der Angeklagten war ihr Verhalten sichtlich unangenehm.
  • Verhüllte sich, während die Presse Fotos machte: Der Angeklagten war ihr Verhalten sichtlich unangenehm.
  • Foto: fhi/mopo

Entenfutter oder Giftköder? Bizarrer Streit vor Gericht

An einem kalten Morgen im Februar 2020 trafen an der Außenalster drei Spaziergängerinnen aufeinander. Die Staatsanwältin sagt zwei Jahre später im Prozess „Da haben sich die richtigen gefunden“. Denn die Situation eskalierte dermaßen, dass das Schöffengericht eine Architekturstudentin am Freitag der vorsätzlichen Körperverletzung und Nötigung für schuldig befand: neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Über einen skurrilen Prozess, in dem es auch um Futter für Enten und Giftköder für Hunde ging.

Beim Gassigehen mit ihren Hunden an der Außenalster waren die Angeklagte und ihre Mutter auf eine 65-jährige Spaziergängerin getroffen. Weil die 65-Jährige in einer Plastiktüte Essen dabei hatte, nahm die Hundehalterin an, die Frau wolle ihren vierbeinigen Liebling vergiften. Zumindest schilderte es die Beschuldigte vor Gericht so. Sie ging also gegen diese vermeintliche Hundevergiftung vor – zunächst nur mit derben Worten. Die angebliche Hundehasserin zog dann ein Pfefferspray. Allerdings im gänzlich falschen Moment. Denn die Tochter der Hundehalterin sah den Streit zwischen den Frauen und kommt ihrer Mutter zur Hilfe. Die Tochter hat nur unglücklicherweise „manchmal ein kleines Problem mit Gewalt“, wie sie selbst vor Gericht eingestand.

Hat die Spaziergängerin tatsächlich Giftköder für Hunde ausgelegt?

„Sie hat auf mich eingetreten wie auf einen Fußball“, beschrieb es das Opfer. Mindestens 15 Minuten lang soll sie gequält worden sein. Die Frau erlitt eine schmerzhafte Beckenprellung und andere Verletzungen. Außerdem nahm ihr die Angeklagte eine Handtasche weg und behielt einen Ausweis – um die vermeintliche Hundevergifterin bei der Polizei anzuzeigen.

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Dass die Spaziergängerin tatsächlich Giftköder auslegte, dafür erbrachten die Ermittlungen keinerlei Anzeichen. Das Opfer kam manchmal hierher, um Enten zu füttern. Auch den genauen Ablauf der Streitigkeiten zwischen den zwei älteren Frauen konnte das Gericht nicht genau klären – das Strafverfahren gegen die Mutter wurde deshalb eingestellt. Dass die Tochter wirklich 15 Minuten auf das Opfer eintrat, bezweifelten Staatsanwaltschaft und Richterin. Nach Überzeugung des Gerichts attackierte, schubste und nötigte die Angeklagte die Spaziergängerin aber durchaus so heftig, dass die Richterin eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung aussprach. Die Hamburger Studentin entschuldigte sich für ihr Verhalten und verzichtete auf Einspruch gegen das Urteil. Der 20. Februar 2020, es war ein unseliger Tag für alle Beteiligten.

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