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G20-Ausschreitungen: Erster Prozess im Massenverfahren gegen 73 Angeklagte

Fünf junge Angeklagte, drei Frauen und zwei Männer zwischen 19 und 21 Jahren, müssen sich ab dem 3. Dezember vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen sich am 7. Juli 2017 an einem gewalttätigen G20-Aufmarsch am Rondenbarg (Bahrenfeld) beteiligt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die damaligen Teenager die Polizei selbst nicht attackierten. Das Verfahren ist Teil eines großes Komplexes mit insgesamt 73 Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Heranwachsenden vor, gemeinschaftlich mit anderen Aufmarschteilnehmern für Gewalt gegenüber Personen und Sachen verantwortlich zu sein, die aus dem Aufmarsch heraus verübt wurden. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall sowie mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung.

G20: Erster Prozess im Massenverfahren gegen 73 Angeklagte

Auch wenn sie selbst keine Gewalt ausgeübt haben, sieht die Staatsanwaltschaft die Angeklagten als Mittäter an. Die Jugendlichen hätten gewusst, dass andere Teilnehmer sich mit Steinen und Feuerwerkskörpern bewaffnet haben und sie hätten auch gebilligt, dass ihre Mitdemonstranten die Polizei angreifen.

Weil sie in geschlossener Formation mitmarschiert seien, hätten sie auch einen eigenen Beitrag geleistet. Denn: Erst das gemeinsame Auftreten mit einheitlichem Erscheinungsbild habe den einzelnen Gewalttätern das Gefühl von Sicherheit und Stärke vermittelt und ihnen Deckung vor der Polizei verschafft.

G20 in Hamburg: Randale am Rondenbarg

Eine ähnliche Anklage im Zusammenhang mit dem G20-Krawall auf der Elbchaussee hatte im Juli zu Bewährungsstrafen geführt.

Im Fall Rondenbarg verließen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft am 7. Juli 2017 gegen 6 Uhr den Hamburger Volkspark in einer Gruppe von 150-200 Personen, die weitgehend einheitlich dunkel gekleidet und vermummt gewesen sein sollen. Auf dem Weg in Richtung Innenstadt hätten Aufmarschteilnehmer aus einer Baustelle Steine auf der Fahrbahn zerkleinert und Absperrungen auf die Fahrbahn gezogen.

G20-Krawall in Hamburg: Das geschah am Rondenbarg

An einer Bushaltestelle sei die Scheibe eines Werbekastens zerstört worden. An der Ecke Schnackenburgallee/Rondenbarg habe der Aufmarsch zunächst eine schleswig-holsteinische Polizeieinheit passiert, die mit Steinen beworfen worden sei. Auf der Straße Rondenbarg sei der Aufmarsch dann von einer Einheit der Bundespolizei aufgestoppt worden.

Daraufhin hätten Aufmarschteilnehmer mindestens 14 Steine und weitere Pyrotechnik in Richtung der Polizeibeamten geworfen. Dabei sei ein Einsatzfahrzeug getroffen, aber nicht beschädigt worden. Zu Verletzungen der Polizeibeamten sei es nicht gekommen. Unter den Demonstranten gab es 14 Verletzte, teilweise mit offenen Knochenbrüchen, als eine Menschenmenge von einer Mauer stürzte.

G20 in Hamburg: 73 Teilnehmer des Aufmarsches angeklagt

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft wegen der gewalttätigen Zusammenstöße mit der Polizei an jenem Morgen am Rondenbarg acht Anklagen gegen 73 Beteiligte des Aufmarsches erhoben, die – falls die Anklagen zugelassen werden – eingeteilt in Gruppen vor Gericht stehen sollen. Die jetzt Angeklagten stammen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle. Sie sind die jüngsten, waren während des G20-Gipfels erst 16 und 17 Jahre alt. Weil es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt, muss die Hauptverhandlung zwingend in nicht-öffentlicher Sitzung stattfinden.

G20 in Hamburg: Erster Rondenbarg-Prozess geplatzt

Ein erstes Verfahren aus dem Rondenbarg-Komplex war Anfang 2018 geplatzt, weil die zuständige Amtsrichterin in den Mutterschutz ging. Damals war der 19-jährige Italiener Fabio V. angeklagt, der in der linken Szene zu einer Art Symbolfigur für mutmaßliche Polizeigewalt wurde. Das Verfahren gegen die fünf jetzt Angeklagten läuft vor dem Landgericht, weil es so umfangreich ist. (ste)

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