Ganz Hamburg steht still: Diese Einrichtungen müssen jetzt schließen
Das öffentliche Leben kommt zum Erliegen! Am Sonntag gab die Gesundheitsbehörde eine neue Allgemeinverfügung bekannt, die das öffentliche Leben stark einschränken wird. Alle Veranstaltungen sind untersagt, viele Einrichtungen müssen schließen. Dies soll voraussichtlich bis zum 30. April gelten.
Seit Sonnabend ist die Zahl der gemeldeten Covid-19 Fälle um 38 weitere auf 169 gestiegen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten.
Angesichts der aktuellen Lage mit stark steigenden Infektionen in Deutschland und Hamburg erließ die Gesundheitsbehörde eine vierte Allgemeinverfügung.
Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen für die Öffentlichkeit nicht mehr geöffnet werden:
- Bars
- Diskotheken/Clubs
- Messen
- Ausstellungen
- Spezialmärkte und Jahrmärkte Volksfeste
- Spielhallen
- Wettannahmestellen
- Theater
- Kinos
- Konzerthäuser
- Museen
- Austellungshäuser
- Stadtteilkulturzentren
- Planetarien
- Zoologische Austellungen in geschlossenen Räumen
- die Volkshochschule
- Bibliotheken
- Musikschulen
- Fitness-Studios
- Schwimmbäder und Saunen
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Bürgerhäuser
- Sportanlagen und Vereine
- Seniorentreffpunkte
- Bordelle
Restaurants und Kantinen dürfen nur dann öffnen, wenn zwischen den Sitz- oder Stehplätzen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich, zum Beispiel Hochzeiten, sind bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Das Gesundheitsamt rät allerdings dazu, auch diese Veranstaltungen abzusagen.
Nicht betroffen von dieser Verfügung ist der Einzelhandel. Auch Supermärkte und Wochenmärkte unter freien Himmel werden weiterhin geöffnet sein. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln werde nicht eingeschränkt.
Von persönlichen Besuchen in Altenheimen und Krankenhäusern rät das Gesundheitsamt ebenfalls ab. Absprachen sollten weitesgehend per Telefon getroffen werden. Ein konkretes Verbot wurde jedoch noch nicht ausgesprochen. Allerdings sollen die Besucherzeiten eingeschränkt werden, die Häuser selbst können die Besucherzahlen begrenzen.
Reise-Rückkehrern aus Risikogebieten wird dringend eine 14-tägige häusliche Quarantäne empfohlen. Hamburger, die aus Österreich und der Schweiz zurück kommen, sollten sich zwingend vor Arbeitsantritt telefonisch mit ihren Vorgesetzten besprechen, ob eine freiwillige Quarantäne unabhängig von Symptomen oder Home-Office möglich ist.