• Foto: Marius Röer

Gedenken an toten Radfahrer: Polizei markiert „Ghost Bike“ als Schrott

Wandsbek –

Weiß lackierte Fahrräder, sogenannte „Ghost Bikes“, erinnern an Radfahrer, die bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. In Wandsbek steht ein solches Rad. Es ist einem 76-Jährigen Radler gewidmet, der von einem Müllwagen überfahren wurde. Jetzt ist das Rad von der Polizei als Schrott markiert worden. Anwohner sind empört. Die MOPO fragt nach, wie es dazu kam.

An der Ecke Rüterstraße/Wendemuthstraße ist das weiße Rad angeschlossen. Daneben stehen Trauerkerzen, ein gerahmtes Foto zeigt den Verstorbenen. Am Rahmen des Fahrrads klebt seit vergangenem Donnerstag ein roter Zettel der Polizei, der Besitzer solle das Rad entfernen, sonst wird es von der Stadtreinigung als Schrottrad mitgenommen.

Hamburg-Wandsbek: Radfahrer stirbt bei Verkehrsunfall

In den sozialen Netzwerken tauschen sich Anwohner aus, was jetzt zu tun sei. Sie wollen das Mahnmal für den toten Radfahrer erhalten. Im Januar 2020 ist an dieser Kreuzung ein 76-jähriger Radler gestorben. Laut Polizeiangaben wollte der 22-jährige Fahrer eines Müllwagens bei Grün zeigender Ampel von der Rüterstraße nach rechts in die Wendemuthstraße einbiegen. 

Neben dem Rad stehen Trauerkerzen und ein Bild des verstorbenen Radfahrers.

Neben dem Rad stehen Trauerkerzen und ein Bild des verstorbenen Radfahrers.

Foto:

Marius Roeer

Hierbei übersah er den Radfahrer, der ordnungsgemäß auf dem Radweg fuhr. Der 76-Jährige starb noch am Unfallort. Die Anteilnahme der Hamburger war groß. Einen Tag später nahmen rund 120 Teilnehmer an einer Gedenkkundgebung auf der Kreuzung teil, und das Geisterrad wurde als Mahnmal aufgestellt.

Das sagt die Polizei zu dem Geisterrad

Die MOPO fragt bei der Polizei nach, ob das „Ghost Bike“ denn nun wirklich weg muss. Pressesprecherin Sandra Levgrün teilte mit, dass der Zettel am Rad wieder entfernt wird. Die Polizei müsse in so einem Fall feststellen, ob das Rad eine Gefahrenstelle darstelle. Der Kollege, der den Zettel angebracht hatte, habe das womöglich anders beurteilt.

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Nun seien nochmals Kollegen vor Ort gewesen und hätten festgestellt, dass der Zettel wieder abgenommen werden kann. Das Rad in Gedenken an den toten Radfahrer darf bleiben. 

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