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Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug.
  • Eine Kameradrohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Gefährliche Störung des Flugverkehrs: Drohnen sorgten auch in Hamburg für Aufregung

Sie sind eine große Gefahr für den Flugverkehr: 75 Drohnen sind im ersten Halbjahr dieses Jahres in die Nähe von Flugzeugen geraten. Auch in Hamburg kam es zu mehreren Vorfällen.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat für 2024 eine Zwischenbilanz gezogen. Danach hat es im deutschen Luftraum bis Ende Juni 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen gegeben. Das entspricht in etwa den 72 Vorfällen im Vorjahreszeitraum. Insgesamt hatte es im Vorjahr 151 Behinderungen durch Drohnen gegeben.

Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr

77 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr ereigneten sich im Großraum eines Flughafens. Die DFS verzeichnete zehn Ereignisse am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Es folgen die Flughäfen Berlin mit neun und Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs respektive fünf Vorfällen.

Sichtungen von Drohnen können dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb an Flughäfen eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS sagte. Insbesondere, wenn sie im Anflugbereich gesehen werden, wie es weiter hieß.

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Die Flugsicherung geht bereits bei einer Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden.

Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. (dpa)

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