Anhänger der Bürgerinitiative „Hamburg werbefrei“ vor dem Hamburger Rathaus
  • Anhänger der Bürgerinitiative „Hamburg werbefrei“ vor dem Hamburger Rathaus
  • Foto: Bente Stachowske

Gericht entscheidet über „Hamburg Werbefrei“: Schlappe für den Senat

Die Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ will die enorme Menge an Werbeplakaten im Hamburger Stadtkern drastisch reduzieren. Die Mitwirkenden sammelten tausende Unterschriften, um ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens durchzusetzen. Der Senat ordnete daraufhin eine Prüfung durch das Verfassungsgericht an. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Der täglich Weg zur Arbeit: An der Bushaltestelle springt einem zuerst die Werbetafel mit dem neuen Menü einer Fastfood-Kette ins Auge. Gegenüber leuchtet ein Plakat von einem Telefonanbieter, der einem den neuen Handy-Tarif zum Bestpreis verspricht. Während der Fahrt ziehen noch dutzende weitere Werbeflächen vorbei. Die Stadt ist voll von Werbung.

Tausenden Hamburgern ist das eindeutig zu viel. Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ wurden für ein Volksbegehren im vergangenen Jahr bereits über 15.000 Unterschriften gesammelt. Kurz bevor die zweite Sammelphase auf dem Weg zum Volksentscheid, mit dem Ziel von 65.000 Unterschriften, beginnen sollte, urteilte nun das Hamburger Verfassungsgericht, ob die Initiative ihr Anliegen überhaupt weiter verfolgen darf.


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Verfassungsgericht prüfte Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“

Es sollte geprüft werden, ob die formalen Voraussetzungen für das Volksbegehren gegeben sind und ob das Ziel mit der Hamburger Verfassung vereinbar ist. Dabei darf nicht in das sogenannte Budgetrecht eingegriffen werden. Kurz gesagt: Der Gesetzesentwurf darf die Stadt kein Geld kosten.

Jetzt ist klar, das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ verletzt das Eigentumsrecht nicht und ist daher überwiegend durchzuführen. Einzig die Forderung, bereits errichtete Werbeflächen abzubauen, sei nicht rechtens, so das Hamburger Verfassungsgericht.

Forderungen von „Hamburg Werbefrei“ sind mit dem Gesetz vereinbar

Der Senat warf der Initiative außerdem vor, nicht alle wesentlichen Informationen genannt und Stimmberechtigte so beeinflusst zu haben. Diesen Vorwurf wies das Gericht zurück. Außerdem werde der Haushalt der Bürgerschaft durch das Anliegen nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Senat klagte zuvor über die zahlreichen Werbeeinnahmen, die verloren gehen würden.

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Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien „nicht unverhältnismäßig und schafften für künftig neu zu
errichtenden Anlagen einen Interessenausgleich“, erklärte das Gericht. So soll unter anderem zwischen Eigen- und Fremdwerbung unterschieden werden. Damit Werbung für kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen weiterhin in größerem Umfang betrieben werden darf.

Bald könnten einem auf dem Weg zur Arbeit also wieder engagierte Bürger mit Klemmbrettern über den Weg laufen, die Unterschriften für ein weitgehend werbefreies Hamburg sammeln.

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