Vollhöfner Weiden

Eine Wiese in den Vollhöfner Weiden. Foto: dpa | Lukas Schulze

Gericht stoppt Abholzung in den Vollhöfner Weiden – so geht es jetzt weiter

Gerade erst waren die Vollhöfner Weiden im Hafengebiet unter Schutz gestellt worden, da rückten Ende Februar Arbeiter der HPA an und sägten Silberpappeln, Weiden, Espen und Sandbirken ab. Nun hat das Verwaltungsgericht Hamburg dem Eilantrag der Klimaschutzinitiative Vollhöfner Wald stattgegeben: Die Arbeiten sind vorläufig verboten.

Ziel der Fällarbeiten: Wo die jungen Bäume standen, wollte die Hafenbehörde eine Trockenrasenfläche anlegen, als Ersatz für Trockenrasen auf der Hohen Schaar, die dem Hafenausbau weichen müssen. Trockenrasen klingt für den Laien leblos, ist aber ein wertvoller Lebensraum für spezialisierte Pflanzen, viele seltene Insekten und Vögel. Wenn so etwas zerstört wird, muss Ersatz her, so sieht es das Gesetz vor.

Umweltbehörde muss HPA stoppen

Das Verwaltungsgericht stellte nun klar: So eine Ausgleichsfläche darf nicht einfach in einem Naturschutzgebiet angelegt werden. In einem geschützten Biotop dürfen nur Maßnahmen zur Natur- und Landschaftspflege vorgenommen werden, und Abholzungen für eine Ersatzfläche gehören nicht dazu.

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Das Verwaltungsgericht hat der Umweltbehörde nun aufgetragen, die Fällarbeiten durch die Hamburg Port Authority zu unterbinden. Gegen die Entscheidung können die Stadt Hamburg und die Hamburg Port Authority Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

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