Angezeigt von den eigenen Kollegen: Polizist misshandelte Gefangenen
Angezeigt von den eigenen Kolleg:innen: Ein Polizist aus Billstedt soll einem Gefangenen unnötig Gewalt angetan haben. Erst legte er Einspruch ein, zog diesen dann aber auf mehrfaches Anraten des Richters zurück.
Am 13. März 2022 sollte der Gefangene P. in ein Untersuchungsgefängnis transportiert werden. Eine Abwehrbewegung des Gefangenen veranlasste die Polizist:innen vor Ort dazu, ihn zu Boden zu bringen. Er wurde fixiert und die Situation sei unter Kontrolle gewesen. Dann soll der Angeklagte G. dazu gestoßen sein. Die Situation eskalierte, NDR und „taz“ berichteten zuerst.
Der Polizist soll dem Gefangenen mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben
Am Dienstag saß G. vor dem Amtsgericht Sankt Georg. Der zur Tatzeit 50-Jährige war der Körperverletzung im Amt angeklagt. Er habe sich ohne Anlass mit dem Knie auf den Hals des Angeklagten gestützt und ihm mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. P. erlitt dadurch Hämatome und Hautabschürfungen am Kopf. Als Zeugen sind die Polizeikolleg:innen vor Ort. Sie reichten die Anzeige ein.
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Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. G. legte Einspruch ein. Vor Gericht wurde aber deutlich, dass er sich besser auf diese Strafe einlassen sollte, so berichtete die „taz“. Auf mehrfaches Hinweisen des Richters ließ die Anwältin des Angeklagten schließlich verkünden, er würde den Einspruch zurückziehen. Damit ist der Strafbefehl gültig. Potenzielle disziplinarrechtliche Folgen prüft die Polizei.
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