Asbestplatten in einem Container (Symbolfoto)
  • Ein Bauunternehmer soll asbesthaltige Platten ungesichert auf einem Grundstück gelagert haben. (Symbolfoto)
  • Foto: Imago

Lebensgefährlich: Unternehmer soll Asbestplatten ungeschützt gelagert haben

Eigentlich sollte man als Inhaber einer Baufirma wissen, wie asbesthaltiges Material aufbewahrt und entsorgt wird. Doch ein 55-Jähriger soll die Platten einfach ungesichert auf einem Grundstück gelagert haben. Jetzt muss er sich dafür vor Gericht verantworten.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem Chef eines Bauunternehmens unerlaubten Umgang mit Abfällen vor. Der 55-Jährige soll im September 2022 mit dem Abbruch einer Doppelhaushälfte an der Glogauer Straße in Jenfeld beauftragt gewesen sein und dabei asbesthaltige Platten ungeschützt auf dem Grundstück gelagert haben.

Ursprünglich sollte der Prozess bereits im September vergangenen Jahres starten, fiel jedoch aus. Zu einem neuen Prozesstermin Anfang Juni dieses Jahres war der Angeklagte nicht erschienen – der Richter erließ einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Weil der Bauunternehmer den Strafbefehl jedoch nicht akzeptierte, wird der Fall erneut am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wandsbek verhandelt.

Material mit Asbest ungesichert gelagert – Bauunternehmer vor Gericht

Asbest wurde insbesondere von 1950 bis 1989 in großem Umfang verbaut, etwa in Fußbodenbelägen oder Dachplatten. Seit 1993 ist die Verwendung in Deutschland verboten. Der Grund: Der Stoff ist krebserregend. Er zerteilt sich in feine Fasern, die leicht eingeatmet werden können. Das kann zu einer chronischen Entzündung der Lunge führen und Krebs verursachen.

Die Zeit vom Einatmen der Asbestfasern bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung kann bis zu 30 Jahre betragen. Bei Kontakt mit dem Stoff sollte auf jeden Fall ein Arzt konsultiert werden. Bei Transport und Entsorgung muss darauf geachtet werden, dass das Material luftdicht verpackt wird, so dass keine schädlichen Fasern freigesetzt werden. Zudem muss der Asbestmüll mit einem speziellen Hinweisschild gekennzeichnet und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden.

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Erst kürzlich warnte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt angesichts der hohen Sanierungstätigkeit in den kommenden Jahren vor einer regelrechten Asbest-Welle. Die Berufsgenossenschaft BAU geht davon aus, dass in den vergangenen zehn Jahren fast 3380 Versicherte infolge einer asbestbedingten Berufskrankheit gestorben sind, darunter allein 320 Baubeschäftigte im vergangenen Jahr.

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