Junge Männer sollen sich wildes Autorennen mitten in Hamburg geliefert haben
Im November 2022 endete ein illegales Autorennen mit einem Totalschaden. Ein Fahrer hatte die Kontrolle über sein Auto verloren und war gegen einen Baum gekracht. Jetzt stehen der 28-Jährige und der andere Autofahrer (24) vor Gericht.
Die beiden Männer lieferten sich ersten Erkenntnissen zufolge am Abend des 15. November 2022 gegen 22.30 Uhr ein illegales Autorennen in der Hamburger Altstadt. Der heute 24-Jährige saß damals in einem BMW M5, der Ältere in einem VW Golf R.
Beide Fahrzeuge rasten über die Alsterglacis in Richtung Lombardsbrücke. Dort kam es zum fatalen Crash: Der Fahrer des VW Golf verlor unmittelbar vor der Lombardsbrücke in einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen und kam von der Straße ab. Dort überfuhr er mehrere Baumschutzbügel, knallte gegen einen Baum und prallte schließlich gegen eine Laterne. Durch die Wucht drehte er noch ein paar Pirouetten auf dem Grünstreifen und kam völlig zerstört zum Stehen.
Als die Rettungskräfte eintrafen, waren beide Fahrer noch vor Ort. Der Beifahrer im VW Golf wurde bei dem Unfall leicht verletzt und musste nach einer Erstversorgung vor Ort in eine Krankenhaus gebracht werden. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft erlitt er Verletzungen im Hals- und Brustbereich. Der Fahrer des Golf blieb unversehrt, während der Fahrer des BMW nicht in den Unfall verwickelt wurde.
Illegales Autorennen in Hamburg: Fahrer müssen sich vor Gericht verantworten
Die Polizei kassierte die Führerscheine der beiden Männer und sperrte die Straße für die anschließenden Aufräumarbeiten. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 13.240 Euro.
Am Montag müssen sich die beiden Männer wegen des Unfalls vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten.
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Im Oktober 2017 wurden verbotene Kraftfahrzeugrennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Strafbar wird zudem schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, auch wenn es dann nicht stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt. Aber auch das alleinige Rasen ist strafbar.