Untreue-Vorwurf im Bezirksamt: Abteilungsleiter freigesprochen
Ein ehemals leitender Angestellter des Bezirksamts-Nord musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Er soll eine Baufirma mit Umbaumaßnahmen einer Straße beauftragt haben, die gar nicht sanierungsbedürftig war. Auch soll er bei der Vergabe gesetzliche Vorgaben missachtet haben. Doch vor Gericht war der Fall dann doch nicht mehr so eindeutig.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen Untreue vor: Als Leiter mehrerer Abteilungen im Bezirksamt-Nord soll er im August 2018 einen öffentlichen Vertrag mit einer Baufirma geschlossen haben. Dabei ging es um angebliche Sanierungsarbeiten der Straße Trift in Fuhlsbüttel. Besagte Firma führte zu dieser Zeit in einer anliegenden Straße ein größeres Bauprojekt durch.
Ursprünglich hieß es in der Anklage, der Angeklagte sei Fachamtsleiter gewesen. Das stellte sich vor Gericht als falsch heraus.
Bezirksamt Hamburg-Nord: Leitender Angestellter freigesprochen
Laut Anklage soll der Vertrag allein den Interessen der Firma gedient haben. Zudem soll die Straße gar nicht sanierungsbedürftig gewesen sein. Die Stadt Hamburg soll er dabei ohne ersichtlichen Grund zu einer Kostenbeteiligung in Höhe von 25.000 verpflichtet und auf die obligatorische Gebühr in Höhe von 1000 Euro verzichtet haben.
Schon das Rechtsamt des Bezirksamtes war zu dem Schluss gekommen, dass der Vertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und zudem weder nachvollziehbar noch vergaberechtlich akzeptabel war, wie es in der Anklage heißt.
Vor Gericht allerdings wurde der Mann nach rund achtstündiger Verhandlung freigesprochen. Dem Gericht war die Beweislage zu dünn, es bemängelte zudem die Aktenlage als unvollständig. Mehrere Zeugen sagten aus, dass der Mitarbeiter überarbeitet gewesen sei und es sich daher nur um Fehlverhalten, nicht aber um eine bewusste Fehlentscheidung gehandelt habe. Auch lag kein persönlicher Vorteil vor. Während des Prozesses wurde klar, dass im Bezirksamt offenbar in Teilen chaotische Zustände herrschten und Zuständigkeiten unklar waren.
Auch andere Bezirksmitarbeiter standen schon wegen Untreue vor Gericht
Es ist nicht der erste Untreue-Prozess gegen einen Mitarbeiter eines Bezirksamts. Zuletzt wurde im August nach sechs Jahren ein Verfahren gegen zwei Mitarbeiter des Bezirksamts Eimsbüttel beendet, die dienstlich beschaffte Dinge rein privat nutzten. Beide akzeptierten einen Strafbefehl über eine Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung.
In der Affäre um Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert im Jahr 2017 wurde der damalige Chef des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Harald Rösler, wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue war der 74-Jährige jedoch freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch im August vergangenen Jahres auf und verwies den Fall zurück an eine andere Strafkammer.
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Auch Bezirkspolitiker sehen sich mitunter den Vorwürfen der Untreue ausgesetzt, wie zuletzt der ehemalige Fraktionsvorsitzende, Michael Osterburg. Das ehemalige Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte war deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Ex von Hamburgs Justizsenatorin Anna Galina hatte sich der Untreue in 113 Fällen – teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung – schuldig gemacht und vor Gericht eingestanden, Bewirtungsbelege in Höhe von mehr als 6000 Euro und auch Quittungen in Höhe von rund 9000 Euro für die Betreuung seiner Tochter manipuliert zu haben.
Anm. d. Redaktion: Die Angaben des Bezirksamts zur Position des Angeklagten wurden nachträglich ergänzt.