Die beiden Angeklagten sitzen neben ihren Verteidigern vor der Urteilsverkündung in einem Gerichtssaal.

Die beiden Angeklagten neben ihren Verteidigern. Sie verbergen ihr Gesicht. Foto: picture alliance/dpa | Bernhard Sprengel

Cannabis statt Klavier: Männer müssen jahrelang ins Gefängnis

Angeblich sollte es eine Klavierlieferung sein – tatsächlich enthielt die Kiste aus New York fast 170 Kilo Marihuana im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Wegen Beihilfe zum Drogenhandel hat das Landgericht Hamburg jetzt zwei Männer im Alter von 43 und 34 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Der Ältere muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, sein jüngerer Mitangeklagter kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

Der Drogenschmuggel war nicht erfolgreich, wie der Vorsitzende Richter André Hienzsch erklärte. Der Zoll in Bremen kontrollierte den Container im Juli vergangenen Jahres und entdeckte dabei statt des angegebenen Klaviers 373 Pakete mit Marihuana. Die Beamten füllten die Klavierkiste mit Austauschmaterial. Ein verkleideter Zollbeamter brachte den Behälter dann zur angegebenen Lieferadresse, einer Lagerhalle in Niendorf.

Statt des Klaviers wurden 373 Pakete Marihuana gefunden

Die Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass unbekannte Hintermänner den Schmuggel organisierten. Ein unbekannter Anrufer habe sich beim Zoll gemeldet und gefragt, ob nur die Papiere oder auch die Kiste kontrolliert werde. Er bekam die Antwort, dass auch die Kiste durchsucht worden sei. Damit sei den Hintermännern klar gewesen, dass die Lieferung entdeckt worden war.



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Die beiden Angeklagten waren zuvor für 5000 Euro angeworben worden, um die Kiste in Hamburg abzuholen. Dass der Deal längst aufgeflogen war, erfuhren sie nicht. Die Polizei observierte die beiden Männer und nahm sie am 8. August fest. „Sie sind in eine Falle getappt“, sagte der Richter.

Angeklagte geständig – Hintermänner weiterhin unbekannt

Im Prozess seien die Angeklagten geständig gewesen, auch wenn sie – wie üblich in Drogenprozessen – keine Angaben zu den Hintermännern machen wollten. Beide Männer seien vorbestraft, der 43-Jährige auch wegen Drogendelikten, erklärte Hienzsch. Er sei kurz vor Begehung der Tat wegen eines anderen Vergehens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Jetzt werde er beim voraussichtlichen Widerruf der Bewährung insgesamt mehr als drei Jahre und neun Monate im Gefängnis bleiben.

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Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate für den 43-Jährigen und zwei Jahre und zehn Monate für den 34-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hatte zwei Jahre und zwei Monate für den Älteren beantragt und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den Jüngeren. Die Angeklagten nahmen das Urteil nach kurzer Rücksprache mit ihren Verteidigern an. (dpa/mp)

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