Ehefrau mit 82 Messerstichen getötet – darum gab es kein Mord-Urteil
Ein Streit mit seiner Ehefrau macht einen 77-jährigen Hamburger so wütend, dass er in die Küche läuft, ein Messer holt und mehrfach auf sie einsticht. Die Hamburgerin starb. Gut ein halbes Jahr nach der Tat hat das Landgericht nun geurteilt.
Mit mindestens 82 Messerstichen hatte ein Mann im Sommer 2024 seine zwölf Jahre jüngere Ehefrau mitten in der Nacht umgebracht. Für diese Tat ist der 77 Jahre alte Deutsche nun vor dem Landgericht Hamburg zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Täter als vermindert schuldfähig erklärt
Die Strafkammer verurteilte den Senior wegen Totschlags, angeklagt war er wegen heimtückischen Mordes. Weil er zur Tatzeit psychisch neben sich stand, habe heimtückisches Handeln nicht klar festgestellt werden können, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsverkündung laut Gerichtssprecherin. Der Angeklagte galt zur Tatzeit auch aufgrund von Depressionen und einer akuten Belastungsstörung als vermindert schuldfähig.
Für die 65 Jahre alte Ehefrau kam nach dem unerwarteten Angriff mitten in der Nacht jede Hilfe zu spät. Er hatte sie in schneller Abfolge mit wuchtigen Stichen in Kopf, Hals und Oberkörper getroffen. Das Paar hatte der Richterin zufolge zuvor miteinander gestritten, weil er wegen der beginnenden Behandlung seiner Depressionen in einer Tagesklinik aufgeregt war.
Paar hat Töchter und Enkelkinder aus fast 40 Jahren Ehe
Das Paar war seit 1986 verheiratet, hat zwei Töchter und Enkelkinder. Bis zum Ruhestand des Mannes sei die Ehe harmonisch gewesen. Dann aber habe es Spannungen zwischen ihm und der lebenslustigen Frau gegeben, der Mann sei depressiv geworden. Der Mann selbst hatte nach der Attacke die Polizei gerufen. Als die Beamten in dem Haus in Rönneburg ankamen, habe er einen apathischen Eindruck gemacht. Er wurde direkt festgenommen.
Die Vorsitzende Richterin ging in ihrer Urteilsverkündung auch darauf ein, dass dieser Fall auch bei der Kammer emotionale Eindrücke hinterlassen hat. „Es gibt immer wieder Fälle, die einem sehr viel näher gehen als andere und das hier ist so einer“, sagte sie laut Gerichtssprecherin. Man könne ihm mit den Mitteln des Rechts nicht wirklich gerecht werden. Stattdessen müsse man über ein ganzes Leben richten, ohne dabei gewesen zu sein.
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Vor Gericht hatte der 77-Jährige die Tat gestanden, Verantwortung übernommen, Reue gezeigt und sich bei seinen Töchtern entschuldigt. (dpa/mp)
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