Gefesselten Gefangenen misshandelt: Hamburger Polizist wegen Gewalt im Amt verurteilt
Er schlug einen gefesselten Mann absichtlich gegen einen Türrahmen, trat ihm später mehrmals gegen den Kopf: Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt ist ein Hamburger Polizist am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
„Dass Sie so gehandelt haben, wirft einen besorgniserregenden Blick auf Sie“, sagte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Harburg in seiner Urteilsbegründung. „Lobenswert ist das Verhalten Ihres mutigen Kollegen, der sich getraut hat, das Verhalten eines Vorgesetzten zur Anzeige zu bringen.“
Die Gesamtfreiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung im Amt und vorsätzliche Körperverletzung im Amt: neun Monate Haft. Antreten muss der Beamte die aber nicht: Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Hamburger Polizist schlägt Gefangenen gegen Türrahmen
Der Polizist hatte am 14. Mai 2024 im Polizeikommissariat 47 absichtlich den Kopf des Geschädigten gegen einen Türrahmen gestoßen. Der Mann war wegen Widerstands gegen seine Festnahme an Händen und Füßen gefesselt und wurde von drei Polizeibeamten sowie dem jetzt Verurteilten in einen Raum der Polizeiwache getragen.
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Kurze Zeit später trat der Verurteilte dem auf dem Boden liegenden, weiterhin gefesselten Geschädigten zwei Mal mit der Schuhspitze gegen die Stirn. „Der Geschädigte erlitt in beiden Situationen Schmerzen“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. (mp)
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