Die angeklagte Krankenschwester auf dem Gerichtsflur.
  • Foto: Lamprecht

Krankenpflegerin (30) zockte sterbenden Patienten ab – Berufungsprozess startet

Fast 7000 Euro hob eine Krankenschwester vom Konto eines todkranken Herzinfarkt-Patienten ab. Kurz darauf verstarb der Mann. Ein Gericht verurteilte die 30-Jährige zu mehr als zwei Jahren Gefängnis. Ihre Anwälte legten Berufung ein – mit Erfolg.

Die Krankenschwester brach nach dem Urteil am 5. September 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg in Tränen aus. Die 30-Jährige wurde damals wegen Diebstahls und Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vor Gericht hatte sie zugegeben, einen Herzinfarkt-Patienten um sein Geld gebracht zu haben.

Der damals 62-jährige Reinhardt L. lag nach einem schwere Herzinfarkt im Albertinenkrankenhaus im Koma. Franziska M. behauptete vor Gericht, jemand hätte ihr die Geldbörse und Schlüssel des Patienten in die Hand gedrückt. Anfang Februar 2021 hob sie fast 7000 Euro von seinem Konto ab.

Weil der Bruder des Patienten an dessen Genesung und einen Aufenthalt in einer Reha glaubte, ging er in dessen Wohnung, um eine Tasche zu packen. Dort fand er die Bankordner auf dem Tisch liegen und der Umschlag, in dem die PIN war. Doch der war leer. Kurz darauf, am 18. Februar, verstarb sein Bruder. Franziska M. ließ ihren Anwalt vor Gericht erklären, sie sei nicht in der Wohnung gewesen. Die PIN-Nummern hätten stattdessen auf den Karten gestanden. Doch weder die im Gerichtssaal anwesenden Verwandten noch der Richter hielten diese Version für glaubwürdig.

Hamburg: Todkranken Patienten beklaut – Berufungsprozess gegen Krankenschwester beginnt

Die Mutter einer damals fünfjährigen Tochter, die seit zehn Jahren in Teilzeit in dem Krankenhaus angestellt war, habe sich zum Tatzeitpunkt in einer finanziellen Notlage befunden, so ihr Anwalt weiter. Sie sei gerade vom Vater ihres Kindes verlassen worden und hätte zudem eine Verdachtsdiagnose auf Brustkrebs erhalten. Doch auf einen Mitleidsbonus vor Gericht hoffte die Angeklagte vergebens. Der Grund: Nachdem die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in ihrem Auto die Geldbörse von Reinhardt L. fanden, fälschte sie an ihrem Computer Krankschreibungen und ergaunerte zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 rund 2500 Euro Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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„Sie machten einfach weiter, das ist eine unfassbare Dreistigkeit“, reagierte die Staatsanwältin, die wegen der „kriminellen Energie“ der Angeklagten sogar drei Jahre Haft gefordert hatte. Gegen das Urteil legte der Anwalt von Franziska M. Berufung ein. Das neue Verfahren wird ab Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht verhandelt.

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