Mann ins Gleisbett geschubst: 31-Jähriger vor Gericht
Vor drei Jahren soll ein Mann einen anderen Mann auf die Gleise am Hamburger Hauptbahnhof gestoßen haben – nur Sekunden, bevor eine Bahn einfuhr. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Am 29. Juni 2021 soll er am Hauptbahnhof einen ihm unbekannten Passanten auf dem S-Bahnsteig ins Gleisbett geschubst haben. Unmittelbar nach der Tat half der Angeklagte dem Opfer auf den Bahnsteig zurück. Gerade noch rechtzeitig, denn nur 30 Sekunden später fuhr die S-Bahn ein.
Mann soll psychisch krank sein
Laut Anklage soll sich der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit befunden haben. Das Opfer brach sich bei dem Sturz den Unterschenkel und zog sich drei Bänderrisse im linken Bein zu.
Am Donnerstag wird dem Angeklagten vor dem Amtsgericht St. Georg der Prozess gemacht.
Einen ähnlichen Vorfall erlebte vor sechs Jahren auch die Filmemacherin Monika Treut. Am S-Bahnhof Sternschanze wurde die heute 70-Jährige im November 2018 von einer Frau plötzlich und ohne jeglichen Grund ins Gleisbett gestoßen.
Glücklicherweise eilten zwei Passanten der Regisseurin zu Hilfe, zogen sie von den Gleisen, noch ehe die S-Bahn in den Bahnhof einfuhr. Bei dem Sturz erlitt sie eine Risswunde am Ellbogengelenk und eine Beckenringfraktur. Die Angreiferin war damals in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen worden.
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Bei einem anderen Prozess im April 2023 wurde ein Mann freigesprochen, der zunächst beschuldigt wurde, einen Radfahrer am S-Bahnhof Ohlsdorf auf die Gleise geschubst zu haben. Der 62-Jährige sollte sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Im Juni 2022 war er mit auf dem Bahnsteig mit dem Radfahrer zusammengestoßen, der daraufhin das Gleichgewicht verlor und kopfüber ins Gleisbett fiel. Trotz Reanimationsversuchen erlag er vor Ort seinen schweren Verletzungen. Das Landgericht Hamburg ließ die Anklage jedoch fallen, nachdem ein Gutachter zu dem Schluss kam, dass der Angeschuldigte den Verstorbenen nicht bewusst wahrgenommen hatte, sondern selbst von dem Zusammenstoß überrascht wurde.