Mann Messer in den Rücken gerammt: Verurteilter Schläger erneut vor Gericht
Im März vergangenen Jahres ist ein Mann bei einem Messerangriff lebensgefährlich verletzt worden. Einige Monate später wurde der mutmaßliche Angreifer zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Doch die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein – jetzt ist der Fall erneut vor Gericht.
Ein Rückblick: Am Nachmittag des 1. März 2023 soll sich der 39-jährige Angeklagte im Dulsberg-Park (Dulsberg) mit einem weiteren Mann gestritten haben. Der Streit eskalierte und der Angeklagte soll sein Gegenüber erst mit einer Bierdose geschlagen haben – dann soll er ein Messer gezückt und ihm damit in den Rücken gestochen haben, so die Anklage.
Geschädigter wurde lebensgefährlich verletzt
Erst als Zeugen eingriffen, habe der Angeklagte von dem anderen Mann abgelassen und sei aus dem Park gegangen. Der Geschädigte blieb lebensgefährlich verletzt zurück: Er erlitt durch den Angriff eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung und ein sogenanntes Hämatopneumothorax. Dabei sammelt sich Blut im Pleurspalt, dem Raum zwischen den Lungen und der Brustwand.
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Bereits im Dezember 2023 wurde der 39-Jährige wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Doch die Verteidigung hatte Revision eingelegt, wodurch das erste Urteil aufgehoben wurde. Die Hauptverhandlung beginnt nun neu am Montag um 13 Uhr vor dem Landgericht. (mp)