Mann sticht mit Cuttermesser auf Passant ein – Prozess wird neu aufgerollt
Es begann mit einer harmlosen Unterhaltung und endete mit einem Schnitt am Kinn: Ein 40-Jähriger griff vor vier Jahren mit einem Cuttermesser einen Mann an und verletzte ihn im Gesicht. Vor Gericht wurde der Angreifer zunächst freigesprochen. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt, die Anklage lautet auf versuchten Mord.
Rückblick: Es ist die Silversternacht 2020. Der heute 40-jährige Angeklagte trifft um kurz nach Mitternacht mit einem Freund auf dessen Bekannte im Striepenweg (Hausbruch). Die fünf Männer suchen dort unter dem Dach eines Hochhauses Schutz vor dem Regen. Plötzlich zieht er laut Anklage ein Cuttermesser aus seiner Arbeitsjacke, die er häufig auf privat trägt, wie er damals im ersten Prozess aussagt. Schließlich steckt er das Messer nach Aufforderung zunächst wieder weg.
Doch nur kurz darauf zückt er es erneut und versucht, es einem der Männer in den Hals zu stoßen. Der Mann schafft es, zurückzuweichen und seine Hand zu packen, woraufhin das Cuttermesser abbricht. Dennoch wird er am Kinn getroffen. Das Opfer erleidet eine vier Zentimeter lange Schnittwunde, die später genäht werden muss. Die anderen Männer überwältigen den Angreifer und bringen ihn zu Boden. Sie fixieren ihn, bis die Polizei am Einsatzort eintrifft.
Hamburg-Hausbruch: Angriff mit Cuttermesser – Fall wird neu verhandelt
Erst im November 2022 kommt es zum Prozess. Bis dahin war die Polizei nicht von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen. Vor Gericht kann sich der Angeklagte angeblich nicht mehr an den Vorfall erinnern. Der Vater von zwei Töchtern habe schon zu Hause Wodka-Mischgetränke getrunken. Anschließend habe er seine Wohnung in Neuwiedenthal verlassen und sei zu seinem Bekannten nach Hausbruch gefahren. Unterwegs habe er mit ein paar Kiffern Marihuana geraucht und bei seinem Bekannten Kokain geraucht und noch mehr Wodka getrunken, wie er vor Gericht erzählt. Dadurch habe er einen regelrechten Blackout erlitten.
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Das Gericht spricht ihn schließlich am 5. Dezember vom Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung frei. Es sei nicht ganz auszuschließen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision ein. Das Urteil wird daraufhin aufgehoben. Ab Dienstag wird der Fall vor der Großen Strafkammer neu verhandelt.