Opfer überlebt zwei Mordversuche: Täter trotzdem freigesprochen
Im April wurde ein Mann in einer Wohnung in Wilhelmsburg das Opfer einer brutalen Attacke: Ein 33-Jähriger stach mit einem Messer auf ihn ein und würgte ihn. Er überlebte nur knapp. Trotzdem wurde der Täter vor Gericht freigesprochen.
Die blutige Tat ereignete sich am 20. April dieses Jahres in der Wohnung des Angeklagten an der Prassekstraße in Wilhelmsburg. Dort saßen die beiden Männer zunächst auf dem Sofa. Der 33-jährige soll den 34-Jährigen dann nach der Uhrzeit gefragt haben. Als dieser sich kurz wegdrehte, packte der Angreifer ihn von hinten am Hals und rammte ihm ein 16 Zentimeter langes Messer in den Brustkorb.
Hamburg: Mann sticht mehrmals auf Opfer ein – Freispruch
Obwohl er den Mann durch den einen Stich schon schwer verletzt hatte, soll er immer weiter auf den Mann eingestochen haben – ins Gesicht, auf die Arme und die Hände. Irgendwie gelang es ihm dem Opfer, dem Angreifer das Messer zu entreißen und es wegzuwerfen. Doch der Angeklagte stürzte sich auf den Mann, würgte ihn und schlug ihm wuchtig ins Gesicht. Es begann eine Rangelei, bei welcher sich der 33-Jährige den Kopf am Couchtisch stieß und das Bewusstsein verlor.
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Nachdem er kurz nach Mitternacht wieder zu sich kam, soll er erneut versucht haben, den stark blutenden Mann zu erwürgen. Doch das Opfer konnte sich wieder wehren und schlug dem Angeklagten mit einem Teller auf den Kopf. Laut Anklage wurde der Angreifer erneut bewusstlos, was dem Mann die Chance zur Flucht gab.
Nachbarn hatten zwischenzeitlich bereits die Polizei alarmiert. Blutüberströmt trafen die Rettungskräfte den schwer verletzten Mann im Hausflur an. Mit einem Rettungswagen wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert und notoperiert. Bei der Messerattacke wurden sein linker Lungenlappen, der Herzbeutel, der Magen und das Zwerchfell schwer verletzt.
Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen
Seit Oktober wird dem Angeklagten wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, der Prozess gemacht. Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig. Dem Opfer zahlte er zudem ein Schmerzensgeld.
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Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte bei ihm zum Tatzeitpunkt ein Delir und eine Psychose fest – beides ausgelöst durch übermäßigen Cannabiskonsum. In ihrem Plädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft deshalb, ihn wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und forderte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Auch die Verteidigung sprach sich für einen Freispruch aus. Sofern eine Unterbringung angedacht sei, solle diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
Am Donnerstag wurde der 33-Jährige wegen seiner Schuldunfähigkeit vor dem Hamburger Landgericht freigesprochen und seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet, wie Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Freitag mitteilte. Der Vorsitzende Richter sprach demnach von einem „traurigen und tragischen Fall“.