Mit Schieferhammer auf Polizisten losgegangen: Prozess gegen Kiez-Angreifer startet
Mit Hammer und Molotowcocktail bewaffnet ging André G. im Sommer auf der Reeperbahn während der EM auf Polizisten und Passanten los. Mit Schüssen ins Bein wurde er niedergestreckt. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht – mit der Aussicht auf die endgültige Unterbringung in einer Psychiatrie.
Die Liste der Vorwürfe gegen André G. ist lang: versuchter Totschlag, Verstoß gegen das Waffengesetz, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Am Mittag des 16. Juni dieses Jahres war der Mann aus Buchholz am Rande des Fanmarsches anlässlich des EM-Spiels Niederlande gegen Polen mit einem Schieferhammer und einem selbstgebauten Molotowcocktail auf Polizeibeamte losgegangen. Zu dem Zeitpunkt zogen rund 13.000 niederländische Fans die Reeperbahn entlang. André G. stürmte plötzlich aus einem Dönerladen und versuchte, eine Absperrung an der Ecke Silbersackstraße zu überwinden.
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Aufnahmen im Internet zeigen ihn, wie er von Polizeibeamten umringt wird. Immer wieder fordern sie ihn dazu auf, den Hammer und den Molotow-Cocktail fallen zu lassen und sich auf den Boden zu legen. Auch Tränengas kommt zum Einsatz. Als André G. den Molotow-Cocktail anzünden will, um ihn laut Anklage auf eine in unmittelbarer Nähe stehende Person zu werfen, strecken ihn die Beamten durch Beinschüsse nieder. Getroffen und verletzt sackt André G. zu Boden und bleibt regungslos liegen. Die umstehenden Beamten leisten Erste Hilfe bis der Notarzt eintrifft. Anschließend wird er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
St. Pauli: André G. nach Angriff mit Hammer und Molotowcocktail vor Gericht
Nach MOPO-Informationen soll André G. in seinem Wohnort gefürchtet gewesen sein. Laut Anwohnern habe es seinetwegen immer wieder Polizeieinsätze gegeben. Fast immer soll er sich dabei in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben. Seine Mutter sprach gegenüber einem Reporter davon, dass ihr Sohn eine große Belastung sei. Mal soll er nackt und mit einer erhobenen Axt durch den Ort gelaufen sein, ein anderes Mal Nachbarn bedroht haben. Als diese die Polizei riefen, soll der 39-Jährige die Beamten mit einer Schreckschusspistole im Anschlag empfangen haben. Mehrfach soll André G. zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen worden sein.
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Dort könnte es auch nach dem Prozess, der am Dienstag vor dem Hamburger Landgericht beginnt, wieder hingehen. Bei dem Verfahren gegen André G. handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dies kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Person zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war – meist wegen einer psychischen Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft strebt in einem solchen Fall die Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.