Rentnerinnen abgezockt: Jetzt müssen die falschen Polizisten ins Gefängnis
Zwei Mitglieder einer Betrügerbande standen am Freitag erneut vor Gericht. Das Pärchen soll zwei Rentnerinnen um ihre Ersparnisse gebracht haben. Gegen das erste Urteil legten sie und die Staatsanwaltschaft Berufung ein – und diesmal fiel das Urteil härter aus.
Die beiden 27 Jahre alten Angeklagten wurden am 14. April vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht St. Georg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollten sie 500 Euro zahlen. Doch sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein. Am Freitag wurde das Paar zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 28.700 Euro an. Auch der Schuldspruch wurde geändert. Statt wegen gemeinschaftlichem, bandenmäßigen Betrugs wurden die beiden nun wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs in zwei Fällen verurteilt. Die Berufungen der Angeklagten wurden verworfen. Der Vorsitzende Richter sagte dazu in seiner Urteilsbegründung: „Alte und damit besonders vulnerable Menschen um ihr Erspartes zu bringen ist eine besonders verwerfliche Tat.“
Der Mann und die Frau, die während der Tatzeit ein Paar waren, sind Teil einer mutmaßlichen Betrügerbande, die es auf Rentner und ihre Ersparnisse abgesehen hat. Zusammen mit einem gesonderten Pärchen und noch weiteren bislang unbekannten Mittätern hatten sie sich am 24. Oktober 2019 einer 84-Jährigen in Winterhude gegenüber als Kriminalbeamte ausgegeben. Ein noch unbekanntes Mitglied rief zuvor bei der Rentnerin an und gab vor, dass ihre Bankdaten von Unbekannten missbraucht worden seien und sie daher ihre Ersparnisse und ihren Schmuck aus Sicherheitsgründen der Polizei übergeben solle.
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Die alte Dame überließ daraufhin den beiden Angeklagten den Inhalt ihres angeblich gefährdeten Schließfachs mit 10.000 Euro Bargeld, Schmuck im Wert von 20.000 Euro sowie ein Sparbuch mit 8000 Euro Guthaben. Den Schmuck sollen die Angeklagten verkauft und mindestens 8500 Euro an diverse Konten in der Türkei überwiesen haben. Den Rest der Beute teilten sie untereinander auf.
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Nur vier Tage später, am 28. Oktober 2019, veranlassten sie mit der gleichen Masche eine 71-Jährige aus Eimsbüttel dazu, von ihrem Konto Bargeld in Höhe von 9000 Euro abzuheben. Diese sollte sie in einem Umschlag in ihrem unverschlossenen Hausbriefkasten deponieren, wo ihn dann vermeintliche Polizeibeamte abholen sollten. Doch bei der zweiten Tat klicken die Handschellen. Denn Zivilfahnder hatten sie schon länger im Visier und Telefongespräche zwischen ihnen und den Hinterleuten abgehört. Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht ein Geständnis abgelegt.