Urteil: Bewährung statt Gefängnis nach Würge-Attacke am Jungfernstieg
Am Landgericht Hamburg ist ein Verfahren gegen einen 22-Jährigen abgeschlossen worden, der wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt war. Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen. Das Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Der Fall ereignete sich im März 2024: Auf der Zwischenebene des S-Bahnhofs Jungfernstieg hatte der Angeklagte einen Mann gewürgt, bis dieser bewusstlos zu Boden fiel. Ein Zeuge griff ein, doch der Täter ließ erst los, als ein weiterer Passant hinzukam. Doch damit nicht genug: Der Bewusstlose wurde vom 22-Jährigen getreten und später noch mit einem Faustschlag verletzt. Der Geschädigte befand sich in potenzieller Lebensgefahr.
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Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine Tötungsabsicht vorlag, sondern „nur“ gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (apa)