Polizeibeamte am Jungfernstieg (Archivbild).
  • Polizeibeamte am Jungfernstieg (Archivbild).
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Entscheidung: Hamburgs Beamte verdienen zu wenig – so geht es weiter

Hamburgs Beamte verdienen nicht genug – und das verstößt sogar gegen das Gesetz. Das hat zumindest das Verwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag beschlossen. Wie geht es jetzt weiter?

Im Detail sieht das Gericht im Gehalt für das Jahr 2022 einen Verstoß gegen den Grundsatz der „amtsangemessenen Alimentation“. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Beamten einen angemessenen Sold bekommen.

Verdienen Hamburgs Beamte nicht genug? Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

Dieser Sold orientiert sich an den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und muss einen erforderlichen Abstand zur Grundsicherung haben. Im Gegenzug haben Beamte allerdings Einschränkungen, die andere Beschäftigte nicht haben, sie dürfen zum Beispiel nicht streiken.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Gehalt zumindest für einen Teil der Hamburger Beamten im Jahr 2022 nicht hoch genug war – die Besoldung sei „verfassungswidrig“ gewesen, heißt es vom Verwaltungsgericht. Konkret geht es um die Bezahlung von aktiven Beamten mit nicht mehr als zwei Kindern in den Besoldungsgruppen A8, A9 und A10. A8 ist zum Beispiel ein Polizeiobermeister oder eine Gerichtsvollzieherin (Verdienst: Ab 3029 Euro). Nun soll in nächster (und letzter) Instanz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Dessen Entscheidungen sind unanfechtbar.

Der Senat kommentierte den Beschluss: „Grundsätzlich hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass im Spannungsfeld zwischen finanziellen Rahmenbedingungen, verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation und der Attraktivität für die Beschäftigten mit den getroffenen Maßnahmen eine gute Lösung gefunden wurde und wird dies auch entsprechend vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.“

Mehr als 8000 Klagen beim Hamburger Verwaltungsgericht anhängig

Derzeit sind beim Hamburger Verwaltungsgericht mehr als 8000 Klagen bezüglich Gehälter von aktiven Beamten (A-Besoldung), Richtern und Staatsanwälten (R- Besoldung), Versorgungsempfängern und Professoren (C- und W Besoldung) anhängig, die sich auf die Besoldung ab dem Jahr 2020 beziehen. Teilweise betreffen diese und weitere anhängige Verfahren auch den Zeitraum 2011 bis 2019, einzelne Verfahren auch noch frühere Zeiträume.

Bereits im Mai 2024 kamen die Richter zu dem Schluss, dass einige von Hamburgs Beamten-Gehältern aus den Jahren 2021 und 2020 gegen die Verfassung verstoßen. Auch diese Entscheidung wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Ob und wann Karlsruhe über die Gehälter entscheidet, ist ungewiss. (mp)

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