Geschützte Tierart auf Bauland gesichtet: Mega-Zoff um Neubau der Gruner+Jahr-Zentrale
Foto:
HafenCity –
Nachtkerzenschwärmer gehören zu den 138 in Europa strengstens geschützten Arten. Ausgerechnet auf dem Gelände des geplanten Verlagsgebäudes von „Gruner + Jahr“ wurden die seltenen Schmetterlinge gesichtet. Anwohner kämpfen für den Schutz der bedrohten Art, die Behörde weist die Kritik zurück.
Anwohnerin Marianne Wellershoff, Zweite Vorsitzende des Netzwerks HafenCity, eines Bürgervereins vor Ort hat gemeinsam mit dem Naturschutzbund Nabu vor einiger Zeit zwei Exemplare des seltenen Nachtkerzenschwärmers auf dem Gelände des geplanten Neubaus entdeckt, so das „Hamburger Abendblatt“. Wellershoff habe sich an die Umweltbehörde gewandt.
HafenCity: Gruner+Jahr-Gebäude darf gebaut werden – „Trickserei und Augenwischerei“
Die Behörde sei jedoch der Auffassung, dass die Sichtung von lediglich zwei Nachtkerzenschwärmern keinen Grund für eine Nichtgenehmigung des Baus sei. Die Falter könnten auf andere Habitate ausweichen, so das „Abendblatt“ in Bezugnahme auf eine Aussage der Behörde.
Wellershoff sei empört von dieser Argumentation. Die Schmetterlinge könnten auf anderen Flächen kein geeignetes Futter finden. „So wird der Lebensraum des doch eigentlich geschützten Tieres ersatzlos zerstört, ohne dass eine Alternative angeboten wird“, so die Anwohnerin in Medienberichten. „Trickserei und Augenwischerei“ werfe sie der Behörde vor, auch wenn diese möglicherweise im Recht sein könnte, wie sie selbst eingeräumt haben soll.
Hamburger müssten Verfahren einleiten
Um dies überprüfen zu können, müssten die Anwohner ein Normenkontrollverfahren anstrengen, so Wellershoff. Sie sehe die Aufgabe jedoch bei der Umweltbehörde.
Die Behörde sagt jedoch laut Medienberichten: „Der Nachtkerzenschwärmer breitet sich seit einigen Jahren in Hamburg aus. Es gibt keine Hinweise, dass der Falter dauerhaft auf der Fläche lebt oder sich vermehrt“.
Sichtung stelle kein Problem für Baugenehmigung dar
Um eine mögliche Ansiedelung vor Baubeginn auszuschließen, habe die Behörde es im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Auflage gemacht, dass die Fläche im Frühjahr gemäht werde. Dann gebe es keinen Grund für die Schmetterlinge zurückzukehren. Aus Artenschutz-Sicht stelle der Falter kein Problem für einen Vollzug der Baugenehmigung dar.
Das könnte Sie auch interessieren: Nach 100 Jahren Sensation! Deutsche Forscher entdecken verschollene Tierart
„Gruner + Jahr“ habe laut Medienberichten von der Sichtung der Schmetterlinge bisher nichts gehört.