2G-Plus
  • In vielen Hamburger Einrichtungen und Restaurants gilt bald 2G-Plus (Symbolbild).
  • Foto: dpa

Große Übersicht: Hier gilt in Hamburg jetzt 2G-Plus

Hamburg führt ab heute flächendeckend in Gastronomie, Kultur und Sport 2G-Plus ein. Das heißt nur Geimpfte und Genesene haben mit einem zusätzlichen Testnachweis Zugang. Welche Bereiche alle von der Regelung betroffen sein werden und welche nicht, zeigt die MOPO in der Übersicht.

Wo bisher das 2G-Modell galt, greift ab 10. Januar das 2G-Plus-Modell. Zugang haben nur Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle – Apotheke oder Testzentrum – vorweisen können.

Folgende Bereiche werden laut des Senats nur noch mit 2G-Plus zugänglich sein:

  • allgemeine Veranstaltungen
  • touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten,
  • Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung,
  • Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene (nicht im Friseurhandwerk und bei der Fußpflege),
  • Prostitutionsangebote
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen
  • Beherbergungsstätten und Hotels
  • Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen (nicht bei Angeboten im Freien)
  • Kulturelle Einrichtungen, wie Theater, Konzerthäuser, Oper, Kino (ausgenommen sind Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern, Gedenkstätten)
  • Sportveranstaltungen vor Publikum
  • Volksfeste
  • Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, nur soweit sie der Freizeitgestaltung dienen
  • Sportbetrieb, Schwimmbäder, Fitnessstudios, andere Sportangebote, jeweils nur in geschlossenen Räumen
  • Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen
  • Seniorentreffpunkte und –gruppen

Ausnahmen von 2G-Plus

Personen mit einer Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ist ebenfalls von 2G-Plus ausgenommen, sofern dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wurde.

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Kinder unter 16 Jahren benötigen für den Zugang zu 2G-Plus keine Impfung und müssen ebenfalls keinen Test nachweisen, wenn sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Im Einzelhandel bleibt es bei den bestehenden Regeln, auch in zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks wird es kein 2G-Plus geben.

Das gilt für Veranstaltungen in Hamburg

Die Teilnehmerzahlen für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden auf 200 Personen (innen) und 1000 Personen (außen) abgesenkt. Überregionale Großveranstaltungen wie Bundesliga-Spiele müssen ohne Publikum stattfinden.


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Für Kulturveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen. Feste Spielstätten wie Konzerthäuser, Theater oder Musicalstätten mit entsprechenden Lüftungs- und Hygienekonzepten, können über eine Sondergenehmigung die bestehenden Kapazitäten weiterhin nutzen.

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