Grundrecht-Debatte: Trotz Corona: Hamburg will Protest-Aktionen nun doch ermöglichen
Das Coronavirus hat in Deutschland Grundrechte ausgehebelt. Damit sich die Covid-19-Erkrankung nicht allzu schnell verbreitet, sind unter anderem Versammlungen und Demonstrationen verboten worden – auch in Hamburg. Jetzt gibt’s wieder Hoffnung für den freien Protest.
Bis zum vergangenen Freitag war die Rechtslage in unserer Stadt klar: Sämtliche Versammlungen waren verboten, Ansammlungen nicht möglich. „Das fiel unter die geltenden Regeln zur Minimierung von Kontakten“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Dienstag bei der Landespressekonferenz.
Trotz Corona: In Hamburg sollen Mahnwachen ermöglicht werden
Seit Freitag gilt in Hamburg jedoch eine neue Verordnung. Die beinhaltet aber nicht nur, dass die Stadt Bußgelder verteilen kann. „Wir haben damit auch eine Ausnahmeregelung geschaffen, mit der wir prüfen können, ob wir unter Einhaltung der Abstandsregeln doch auch Versammlungen zulassen können“, so Grote. Diese müssten jedoch einem bestimmten Format entsprechen – so seien beispielsweise Mahnwachen denkbar.
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„Da versuchen wir, mit Anmeldern zu Lösungen zu kommen“, so der Innensenator. Versammlungen seien schließlich ein Grundrecht. Es sei jedoch so geregelt, dass das Infektionsschutzgesetz dieses Grundrecht einschränken kann. Größere Zusammenkünfte von Personen vor, während und nach einer Versammlung seien jedoch weiterhin nicht zulässig.