Grundsteuererklärung
  • Die Abgabefrist der neuen Grundsteuererklärung lief am 31. Januar ab.
  • Foto: imago/Steinach

Grundsteuer nicht gemacht? Das sind die Folgen

Jetzt ist Schluss: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist mit dem 31. Januar abgelaufen. Mit einer Abgabequote von 85 Prozent gehört Hamburg bundesweit zu den Spitzenreitern. Doch was ist mit den restlichen 15 Prozent? Verspätungszuschlag, Zwangsgelder – das sind die Folgen für nicht gemachte Steuererklärungen.

Mit dem 31. Januar verging die letzte Chance auf eine fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Abgabefrist der neuen Erklärung war ursprünglich auf Ende Oktober 2022 angesetzt, wurde dann jedoch deutschlandweit auf einschließlich den 31. Januar verlängert.

Hamburg gehört mit Abgabequote zur bundesweiten Spitze

Trotz der zusätzlichen Zeit haben 14,49 Prozent der Hamburger Grundsteuerpflichtigen ihre Erklärung nicht fristgerecht eingereicht. Dies bestätigte der Senat in einer aktuellen Mitteilung. Dennoch befindet sich Hamburg mit dieser Zahl unter den bundesweiten Spitzenreitern: Insgesamt 362.472 Erklärungen erreichten das Hamburger Finanzamt. Das entspricht einer Abgabequote von 85,1 Prozent.

Zum Vergleich: In Bayern wurden bis einschließlich Montag erst 68 Prozent der Erklärungen eingereicht. Das Bundesland verlängerte aus diesem Grund seine Abgabefrist ein weiteres Mal bis einschließlich 30. April. Für Hamburg ist eine solche Fristverlängerung jedoch nicht vorgesehen.

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Finanzsenator Andreas Dressel appelliert daher: „Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt ganz schnell tätig werden.“

Was passiert, wenn die Erklärung nicht abgegeben wird?

Bei Nichtabgabe oder einer verspäteten Abgabe der Erklärung kann ein Verspätungszuschlag berechnet werden. Dieser beträgt 25 Euro pro Monat. Auch kann das Finanzamt bei einer verspäteten oder gar nicht abgegebenen Erklärung die Daten schätzen. In jedem Fall bleibt die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung jedoch bestehen.

Des Weiteren kann eine Erklärungsabgabe mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Dieses werde zuvor in einem Schreiben des Finanzamts angekündigt. Im schlimmsten Fall kann das Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. (mwi)

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