2020 wurde Alexander Falk vom Landgericht Frankfurt am Main zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

2020 wurde Alexander Falk vom Landgericht Frankfurt am Main zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Haftstrafe für Hamburger Verlags-Erben: BGH prüft Urteil

Zehn Jahre nach einem Schuss auf einen Anwalt musste sich Alexander Falk, Spross eines Verlagshauses, vor Gericht verantworten. Eine „Oma-SM“ war das Hauptbeweismittel in dem Prozess, der vor fast genau zwei Jahren endete. Nun befasst sich der BGH damit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am Mittwochvormittag mit dem Fall des verurteilten Hamburger Verleger-Erben und Internetunternehmers Alexander Falk befassen. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein.

Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe nach der mündlichen Verhandlung direkt entscheidet. Eine Ende April angesetzte Verhandlung hatte der BGH kurzfristig abgesagt, weil ein Senatsmitglied erkrankt war.

Schuss auf Anwalt: Falk wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt

In dem Fall geht es um eine Millionenklage des Anwalts wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen. Der damalige Multimillionär habe sich deshalb mit Kriminellen aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Vorausgegangen waren Bedrohungen und ein nächtlicher Angriff auf das Haus des Anwalts mit einem Vorschlaghammer. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt, befand das Gericht.

Bizarre „Oma-SMS“: Auftrag ans Rotlichtmilieu

Der fast einjährige Prozess am Frankfurter Landgericht war mit bizarren Details gespickt: So zerkaute der Überbringer eines USB-Sticks mit angeblich entlastendem Material diesen kurz vor seiner Festnahme. Ein Tonband, auf dem sich Falk schadenfroh über das Attentat äußert und den Anwalt als „Bazille“ bezeichnet, erwies sich gleich an mehreren Stellen als geschnitten und manipuliert.

Noch mehr habe eine in dem Prozess vieldiskutierte „Oma-SMS“ eine Verurteilung bewirkt, sagte der Richter beim Urteil vor fast genau zwei Jahren: Diese Text-Nachricht ging fünf Tage vor den Schüssen auf Falks Handy ein. Er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde ihren „verdienten Kuraufenthalt“ bekommen, hieß es darin. Dies könne nur an einen Auftraggeber gerichtet sein, sagte der Richter.

Weiterhin auf freiem Fuß: Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. (Archivbild) picture alliance/dpa/Arne Dedert
Falk nach Urteilsverkündung vor dem Landgericht.
Weiterhin auf freiem Fuß: Der BGH prüft das Urteil gegen Falk auf Rechtsfehler (Archivbild).

Hintergrund ist ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, an dessen Ende Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er vom Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der „New Economy“ avanciert. Zwischenzeitlich stand Falk auf der Liste der 100 reichsten Deutschen. Ein Unternehmen verkaufte er nach England. In einem folgenden Zivilprozess vertrat der durch den Schuss verletzte Anwalt die Gegenseite, es ging um millionenschweren Schadenersatz.

Im Gefängnis hatte Falk Kriminelle kennengelernt, die er nach eigener Aussage mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt – und nur damit – beauftragte, um seine Unschuld in den Wirtschaftsverfahren zu beweisen. Von einem der Männer soll auch die „Oma-SMS“ stammen.

BGH prüft Urteil – Falk auf freiem Fuß

Befragt werden konnten die Brüder vor dem Landgericht nicht, da sie nach Auskunft des Richters nicht greifbar waren. Umstritten war bis zuletzt, ob sie im Auftrag Falks handelten oder ob vor Ort ohne sein Zutun „etwas aus dem Ruder lief“, wie die Verteidigung mutmaßte. Sie hatte einen Freispruch erreichen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft vor dem Landgericht.

Das könnte Sie auch interessieren: Haft für Alexander Falk: So bizarr lief der Prozess gegen den Hamburger Millionär

Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

Das könnte Sie auch interessieren: Immobilien in Hamburg: Nachfrage bricht ein – so entwickeln sich die Preise

Der Anwalt legte nach dem Schuss das Mandat nieder. Er bekam Schießtraining bei der Polizei. Seine Familie leide noch immer unter der Tat, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. (mp/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp