Eigentlich muss die Außengastronomie Ende Oktober schließen – doch es gibt Ausnahmereglungen, nun auch im Bezirk Nord. (Archivbild)
  • Eigentlich muss die Außengastronomie Ende Oktober schließen – doch es gibt in einigen Bezirken Ausnahmeregelungen. (Archivbild)
  • Foto: imago/Lars Berg

„Win-Win-Situation“: Hamburger Bezirk erlaubt Außengastronomie im Winter

Auch im Winter draußen essen und trinken? Das ist nun im Bezirk Hamburg-Nord möglich! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung der Bezirksversammlung hat in seiner Sitzung am 15. November einen Antrag verabschiedet, der die Außengastronomie auch in den kalten Monaten grundsätzlich erlaubt. Nord ist aber nicht der erste Bezirk, in dem diese Ausnahmeregelung gilt.

Auf Initiative der CDU wurde der Antrag von den Fraktionen der Grünen, SPD, CDU und FDP gemeinsam verabschiedet. Die Veränderungen durch die Corona-Pandemie haben den Anstoß für diese Entscheidung gegeben, wie es in einer Mitteilung heißt.

Außengastro auch im Winter: Aufwertung der Quartiere

Während der Pandemie seien öffentliche Außenflächen verstärkt genutzt worden, auch in den kalten Herbst- und Wintermonaten. Gleichzeitig stünden lokale Gewerbebetriebe unter Druck, zum Beispiel durch den Online-Handel und gestiegene Betriebskosten. Die Außengastronomie könne hier zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beitragen und die Quartiere aufwerten.

Momme Dähne, Sprecher für Wirtschaft der SPD-Fraktion, bezeichnet den Beschluss als eine „Win-Win-Situation“ für den Bezirk: „Die Gastronomie profitiert und die Bürgerinnen und Bürger können auch im Winter draußen Getränke und Essen genießen“, so der Politiker.

In Hamburg gibt es einen Außengastro-Flickenteppich!

Auch im Bezirk Mitte gilt in diesem Jahr die Ausnahmeregelung – genauso wie im vergangenen Jahr. Eigentlich müssen die Sommerterrassen in Hamburg Ende Oktober schließen.

Doch einheitliche Regeln bezüglich der Außengastronomie im Winter gibt es nicht. So können die Außenterrassen in Wandsbek, Bergedorf und Harburg ganzjährig genutzt werden, sofern die Gastronomen entsprechende Genehmigungen haben. Im Bezirk Altona wiederum laufen diese Genehmigungen oft nur bis zum 31. Dezember 2023, sagt Mike Schlink, Pressesprecher des Bezirksamts Altona. Bis dahin dürfen in Altona aber oft auch noch Parkbuchten als Außenbereich mitbenutzt werden.

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In Eimsbüttel dürfen die Außenterrassen im Winter im Hinblick auf mögliche Lärmbelästigungen nur in Einzelfällen und auf Basis gut begründeter Anträge öffnen. Eine Sondernutzung wie im Bezirk Mitte liegt jedoch nicht vor, erklärt Kay Becker, Bezirksamt-Sprecher von Eimsbüttel. (mp)

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