Elbphilharmonie
  • Feste Spielstätten wie die Hamburger Elbphilharmonie können eine Sondergenehmigung beantragen.
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Für Kulturveranstaltungen gilt in Hamburg ab Montag eine Obergrenze von 1000 Personen. Feste Spielstätten wie die Elbphilharmonie oder Musicals dürften das Haus aber mit einer Sondergenehmigung voll machen. Auch in einigen anderen Bereichen gibt es Ausnahmen von den neuen Regeln. Warum eigentlich?

Auf MOPO-Anfrage heißt es aus der Kulturbehörde, dass eine Sondergenehmigung dann möglich sei, wenn der Betrieb einer festen Spielstätte nach festen Abläufen vorweist, mit „über Monate eingeübten sehr guten Hygienekonzepten und guten Lüftungen“.