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Peter Tschentscher (SPD, M), Erster Bürgermeister in Hamburg, steht bei einer Einbürgerungsfeier im Rathaus im Jahr 2023. (Archivbild)
  • Peter Tschentscher (SPD, M), Erster Bürgermeister in Hamburg, steht bei einer Einbürgerungsfeier im Rathaus im Jahr 2023. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Neues Einbürgerungsgesetz: Was das für Hamburg bedeutet

In dieser Woche tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. In Hamburg rechnet man deshalb mit deutlich steigenden Einbürgerungszahlen. Schon jetzt sind sie auf Rekordniveau.

 In Hamburg hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Und sie dürfte weiter anwachsen: Nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts an diesem Donnerstag rechne sie mit „erneut erheblich steigenden Zahlen bei den Einbürgerungsanträgen und den Einbürgerungen≤„, sagte die Leiterin des Amts für Migration, Annette Kindel. „Wir stellen mit Freude fest, dass das Interesse an einer Einbürgerung ungebrochen hoch ist und sich immer mehr Hamburgerinnen und Hamburger für diesen Schritt entscheiden.“

Hamburg: Einbürgerungen auf Rekordhoch

Im vergangenen Jahr war die Zahl der Einbürgerungen den Angaben zufolge auf den neuen Rekordstand von 7537 gestiegen. 12.733 Anträge seien gestellt worden. Zum Vergleich: 2018 waren es noch 6349 Anträge und 5772 Einbürgerungen. In diesem Jahr nahmen laut Innenbehörde bis Ende Mai bereits 3128 Neubürgerinnen und -bürger in Hamburg den deutschen Pass in Empfang. Mehr als 25.600 Anträge sind demnach aktuell in Bearbeitung. 

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnissen oder ehrenamtliches Engagement. 

Außerdem wird Mehrstaatigkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging. Ausgenommen davon waren Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten bisher schon die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

Hamburger Innenbehörde: Staatsangehörigkeitsbehörde personell erheblich verstärkt

Um mit den voraussichtlich vielen neuen Anträgen umgehen zu können, sei die Staatsangehörigkeitsbehörde personell erheblich verstärkt worden, hieß es aus der Hamburger Innenbehörde. Zudem habe man das Einbürgerungsverfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert.

So könne etwa ein Einbürgerungsantrag seit Februar online gestellt werden. Auch könnten Interessierte über einen „Quick-Check“ im Netz unverbindlich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, hieß es.

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Die mit Abstand meisten Neubürger kamen im vergangenen Jahr aus Syrien. 2023 haben sich 2307 Männer, Frauen und Kinder mit syrischer Staatsbürgerschaft einbürgern lassen. Hintergrund der hohen Zahlen ist die starke Zuwanderung in den Jahren 2014 bis 2016. Die Geflüchteten leben damit nun seit mehr als acht Jahren in Deutschland. Weitere Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (893), Iran (716), Irak (335) und die Türkei (325). (dpa/mp)

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