Die Ampel-Koalition hat sich im April auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Doch das Vorhaben ist noch immer nicht in der Ressortabstimmung – das sorgt für Kritik. (Symbolbild)
  • Die Ampel-Koalition hat sich im April auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Doch das Vorhaben ist noch immer nicht in der Ressortabstimmung – das sorgt für Kritik. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch

Gezerre um Mietpreisbremse: Dringender Appell aus Hamburg!

Die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Der Deutsche Mieterbund reagiert mit einem dringenden Appell – und fordert schnelleres Handeln von der Bundesregierung.

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse fordern wir nicht aus Spaß. Sie ist vielmehr dringend erforderlich, um zumindest ein wenig Schutz vor Phantasiemieten zu bieten, wie sie angesichts des massiven Mangels an Wohnraum in den deutschen Ballungszentren sonst aufgerufen würden. Der Markt hat im Hinblick auf die Regulierung von Angebot und Nachfrage kläglich versagt“, kritisiert Ralf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg.

Deutscher Mieterbund kritisiert Verzögerung von Mietpreisbremse

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, ergänzt: „Würde das Gesetz in dieser Form verabschiedet, käme dies in den angespannten Wohnungsmärkten der Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen, in denen eine funktionierende Mietpreisbremse besonders wichtig ist, ihrer Beerdigung gleich.“

Der Mieterbund fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Verlängerung der Mietpreisbremse rasch zu veranlassen und „Unzulänglichkeiten des Entwurfs umgehend zu beseitigen“. Die Bundesländer und Kommunen bräuchten so schnell wie möglich Klarheit, ob und wie es mit der Mietpreisbremse weitergeht.

Die Ampel-Koalition hatte sich im April auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

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Teil der Koalitionseinigung war zudem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken („Quick-Freeze-Verfahren“). „Beide Entwürfe liegen derzeit im Kanzleramt für die finale Klärung in der Koalition“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Es gibt noch Abstimmungsbedarf zu einzelnen technischen Punkten.“ (mp/dpa)

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