Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes „Taschengeld“ zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“.
  • Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes „Taschengeld“ zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / ZB | Jens Büttner

Kein „Taschengeld“ in bar mehr für Asylbewerber? Hamburg plant Umstellung

In mehreren Teilen Deutschlands laufen Vorbereitungen für Tests für Alternativen zur Barauszahlung des „Taschengelds“ für Asylbewerber. Nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Sonntag planen Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover und Bayern entsprechende Pilotverfahren.

Ein Sprecher der Hamburger Finanzbehörde verwies auf Anfrage der Zeitung auf den hohen Verwaltungsaufwand der Bargeldauszahlung. Zudem müssten die Empfänger am jeweiligen Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen. Mit einer „guthabenbasierten Kreditkarte“ könne das Verfahren vereinfacht werden. Die Hansestadt sucht derzeit per Ausschreibung einen Dienstleister für ein entsprechendes Pilotverfahren. Das Guthaben auf der Karte soll nicht überziehbar sein, zudem sollen beispielsweise Glücksspielanbieter gegebenenfalls blockierbar sein.

Niedersachsen: Scheck soll „Taschengeld“ für Asylbewerber ersetzen

In Hannover könnte eine entsprechende Karte die Auszahlung des „Taschengeldes“ in Form eines Schecks beziehungsweise sogenannter Verpflichtungsscheine ersetzen, die überwiegend Asylbewerber erhalten. Laut Stadtverwaltung betraf das im August 304 Personen in Hannover. „Im Rahmen des Pilotverfahrens soll ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe durchgeführt werden und die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit getestet werden“, schreibt die Zeitung unter Hinweis auf die Stadtverwaltung.

Das bayerische Innenministerium bestätigte der Zeitung: „Die Einführung einer sogenannten ,Bezahlkarte‘ für Asylbewerber befindet sich im Vorbereitungsstadium.“ Es werde derzeit eine entsprechende Ausschreibung für ein neues Bezahlsystem vorbereitet. Dazu war zuvor im Freistaat bereits das Aufnahmegesetz geändert worden.

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Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes „Taschengeld“ zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“. Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat. (dpa)

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