Schild mit der Aufschrift „Bewohner mit Parkausweis frei“
  • In Hamburg sorgen Anwohnerparkzonen immer wieder für Ärger (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Hamburg plant Revolution im Anwohnerparken

Eigentlich sollen Anwohnerparkgebiete den „Parkdruck“ aus betroffenen Quartieren nehmen. In Hamburg sorgen sie aber für heftige Kritik – vor allem Firmen sind unzufrieden. Jetzt soll das Anwohnerparken zum „Quartiersparken“ werden. Was bedeutet das?

Zusammen mit Nordrhein-Westfalen setzt sich Hamburg mit einer Bundesratsinitiative für eine Weiterentwicklung des Bewohnerparkens ein. Ziel sei, in solchen Parkzonen durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auch Unternehmen, sozialen Institutionen und Sportverbänden die gleichen Rechte einzuräumen wie Anwohnerinnen und Anwohnern, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne).

Hamburg: Anwohnerparken soll zum „Quartiersparken“ werden

„Wir wollen das Bewohnerparken zu einem Quartiersparken entwickeln, denn viele Unternehmen und soziale Institutionen üben vor Ort Funktionen aus und sind Bestandteil der lokalen Stadtgesellschaft.“

Die Initiative sei auch Ergebnis der Gespräche am Runden Tisch Parkraummanagement. Die Verkehrsbehörde hatte nach massiver Kritik vor allem aus der Wirtschaft im März zunächst auf die Ausweisung weiterer Bewohnerparkgebiete verzichtet und Kammern, Sportverbände und soziale Träger zu den Gesprächen eingeladen. Dabei sei schnell klar geworden, dass ihnen durch die rechtliche Grundlage zum Bewohnerparken Nachteile entstünden, hieß es aus der Behörde. Die MOPO erfuhr bereits Anfang Juli, dass am Runden Tisch weitere Parkerleichterungen für Betriebe, Institutionen und Vereine beschlossen wurden.

Hamburgs Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Anjes Tjarks, (Grüne) (Archivbild) Christian Charisius/dpa
Verkehrssenator Anjes Tjarks
Hamburgs Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Anjes Tjarks, (Grüne) (Archivbild)

Laut geltendem Recht dürfen derzeit nur „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“ bevorzugt behandelt werden – ansässige Unternehmen, Sportvereine oder soziale Einrichtungen müssen für in diesen Zonen abgestellte Fahrzeuge Parkgebühren bezahlen oder eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beantragen.

„Das bundesweit geltende Straßenverkehrsgesetz erlaubt es uns bislang nicht, sie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gleichzustellen und ihnen reguläre Parkgenehmigungen zu erteilen“, sagte Tjarks. „Das wollen wir mit unserer Bundesratsinitiative ändern.“

Das könnte Sie auch interessieren: Ausbeutung bei Moia? Jetzt droht ein Warnstreik

Zudem gebe es einen weiteren positiven Nebeneffekt: Eine angemessenere Berücksichtigung der Interessen von Wirtschaft, sozialen Dienstleistern sowie von Sport und Kultur begünstige nach bisherigen Erfahrungen auch die allgemeine Akzeptanz der Parkzonen, „weil diese nicht (mehr) nur den Bewohnern, sondern ganzheitlich allen mit ihrem Standort im Quartier verankerten Ansässigen zu Gute kommen“, argumentiert Hamburg in der Begründung des Antrags, der den Angaben zufolge noch in dieser Woche in den Verkehrs- und in den Wirtschaftsausschuss der Länderkammer eingebracht werden soll. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp