Obwohl der Bund sich rauszieht: So will der Senat Hamburgs Kultur retten
Keine Konzerte, keine Theatervorstellungen, kein Kino, kein Musical… Es waren harte Zeiten für die Kulturbranche. Zwar erholt sie sich gerade, doch viele Kreative haben immer noch mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen. Nun sind die Finanzhilfen des Bundes mit Ende vergangenen Jahres ausgelaufen, aber der Senat hat neue Unterstützung angekündigt. Wie sieht das „Hamburger Modell“ aus?
Mehrere Milliarden Euro seien laut der Bundesregierung als Finanzhilfen an die Kultur-Betriebe geflossen – doch mit dem Jahreswechsel ist das Programm ausgelaufen. Hamburg verlängert aber mit einem eigenen Modell die Hilfen: Neun Millionen Euro stellt der Senat hierfür zur Verfügung.
Neun Millionen Euro vom Senat für die Kulturbranche
Im Unterschied zum Programm des Bundes werden jetzt jedoch nur noch private Kultureinrichtungen mit maximal 2200 Plätzen unterstützt. „Die Förderung greift, wenn für eine Veranstaltung weniger als 90 Prozent der Tickets verkauft werden. Dann kann bis zu einer Auslastung von 90 Prozent und maximal bis zur Höhe der entstandenen Kosten gefördert werden“, heißt es in einer Mitteilung der Kulturbehörde.
Bedeutet einfach ausgedrückt: Wenn bei einer Veranstaltung nur 70 Prozent der Tickets verkauft werden und für den Betrieb eine Auslastung von 85 Prozent notwendig ist, um die Kosten zu decken, übernimmt die Stadt die Kosten für die restlichen 15 Prozent.
„Das Publikum ist auch jetzt noch oftmals zurückhaltend beim Kauf von Tickets und entscheidet sich kurzfristiger für den Besuch einer Kultureinrichtung. Damit besonders die privaten Kultureinrichtungen bei der Planung ihrer Veranstaltungen keine Sorgen haben müssen, wollen wir ihnen mit der Wirtschaftlichkeitshilfe Planungssicherheit geben, indem wir eine eventuell auftretende Finanzierungslücke schließen“, so Kultursenator Carsten Brosda (SPD).
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Das Modell greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und sechs Monate lang. Veranstaltungen müssen für die Förderung online registriert werden. Die Förderhöchstgrenze beträgt 100.000 Euro pro Antrag.