E-Scooter
  • Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, den Kommunen schärfere Regelungsmöglichkeiten für E-Scooter einzuräumen.
  • Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Hamburg will strengere Regel für E-Scooter – daran hakt es noch

2019 war die E-Scooter-Euphorie noch groß. In vielen deutschen Städten sind sie aus dem Stadtbild inzwischen kaum mehr wegzudenken. Doch häufig sorgen sie auch für Ärger. Hamburg will den Kommunen jetzt Handlungsspielraum verschaffen – eine zentrale Frage muss dabei noch geklärt werden.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich geschlossen dafür ausgesprochen, den Kommunen schärfere Regelungsmöglichkeiten für Leih-E-Scooter einzuräumen. Einem Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen, der den Senat auffordert, sich im Bund für entsprechende Regelungen einzusetzen, stimmte das Stadtparlament am Mittwoch einstimmig zu. Unter anderem sollen spezielle Abstellzonen geschaffen werden können, damit die Roller nicht mehr wahllos auf Geh- und Radwegen abgestellt werden.

Bürgerschaft beschließt schärfere Regelungsmöglichkeiten für E-Scooter

Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) erinnerte an die positive Stimmung bei der Einführung der Elektroroller 2019. „Wir müssen zwei Jahre später feststellen, dass die E-Roller durchaus intensiv genutzt werden, vor allem von jungen Nutzern.“ Doch während sie von den einen sehr stark genutzt werden, würden sie „von den anderen sehr stark weggewünscht“. Häufig würden die Fahrzeuge „Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen blockieren“ und nicht immer so gefahren, wie es mit den Vorschriften vereinbar wäre.

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Es gehe aber nicht darum, „E-Roller aus dem Stadtbild komplett zu verbannen“, sagte die SPD-Abgeordnete Clarissa Herbst. Gut in den Mobilitätsmix integriert, würden sie einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Allerdings könnten rücksichtslos stehen gelassene E-Roller für Radfahrer, Fußgänger, „Blinde und Sehbehinderte zu einem Sicherheitsrisiko werden“.

E-Scooter: Gemeingebrauch oder Sondernutzung des Verkehrsraums?

Um in die Rechte der Verleiher einzugreifen, müsse geklärt sein, ob es sich um einen Gemeingebrauch oder eine Sondernutzung des Verkehrsraums handele. „Diese Frage ist zentral, aber sie ist auf Bundesebene noch unbeantwortet.“

„Seit der Zulassung im Straßenverkehr sind die Meinungen über E-Scooter gespalten“, konstatierte die Grünen-Abgeordnete Rosa Domm. „Deshalb wollen wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen.“

Für strengere Regeln: E-Scooter Gemeindegebrauch oder Sondernutzung?

Laut Richard Seelmaecker von der CDU hat sich „die anfängliche Euphorie, die es hier vor einiger Zeit in Bezug auf E-Scooter gegeben hat“, gelegt „und wir müssen uns jetzt mit den negativen Auswirkungen befassen.“ Er verwies auf die viele Unfälle – zwölf schwer verletzte Fußgänger allein bis Juli. „Alle zwei Wochen haben wir hier einen nicht unerheblichen Unfall mit diesem Fortbewegungsmittel.“

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Heike Sudmann von der Linken erinnerte daran, dass allein ihre Partei sich in der Bürgerschaft gegen die Einführung der E-Scooter ausgesprochen hatte. „Die Innenstädte werden regelrecht überrollt“, sagte sie. Vor allem Fuß- und Radwege würden blockiert. Sie forderte, die Verleiher zu verpflichten, in einen Fonds einzuzahlen, aus dem Unfallopfer entschädigt werden.

Auch AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann kritisierte rücksichtlose E-Scooter-Fahrer. „Bürger werden als menschliche Slalomstangen missbraucht“, sagte er. (dpa/alu)

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