Dirk Nockemann vor AfD-Plakat
  • Dirk Nockemann, Vorsitzender der AfD-Bürgerschaftsfraktion
  • Foto: dpa-Bildfunk

Hamburger AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzbericht

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Darstellung im Verfassungsschutzbericht 2020 gewehrt, dass zwei ihrer Mitarbeiter Angehörige der Identitären Bewegung seien. Das Verwaltungsgericht hat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben (17 E 2904/21).

Die Richter sind nicht überzeugt, dass diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Die Teilnahme eines der beiden Mitarbeiter der AfD-Bürgerschaftsfraktion an zwei Aktionen der Identitären Bewegung in den Jahren 2017 und 2018 reiche nicht als Beweis, dass er Teil der Bewegung gewesen sei. Auf keinen Fall lasse das einen Rückschluss auf eine fortbestehende Zugehörigkeit dieser Person noch im Jahr 2020 zu.

AfD Hamburg: Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich

Das Verwaltungsgericht hat die Stadt Hamburg verpflichtet, durch Pressemitteilung bekannt zu geben, dass ihr die Berichterstattung in diesem Umfang untersagt worden sei, weil diese Berichterstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sei.

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Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 hatte es zum Landesverband Hamburg der AfD geheißen, dass etwa 40 Personen dem „Flügel“, einer im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Bewegung, zuzurechnen seien. Ferner heißt es, dass 2020 zwei Angehörige der Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der AfD-Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien.

Den Streit über die Zahl der angeblichen „Flügel“-Anhänger haben die Beteiligten durch gerichtlichen Vergleich beendet: Das Landesamt für Verfassungsschutz verpflichtet sich, die entsprechenden Textpassagen mit einer Fußnote zu versehen und diesen Vergleich öffentlich zu kommunizieren.

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