Hamburger Expertin erklärt: Soll ich meine Lebensversicherung jetzt kündigen?
Lebensversicherer verkaufen wegen niedriger Zinsen oft ihre Bestände. Die Versicherungspolicen werden dann an andere Gesellschaften übertragen. Was bedeutet das für Versicherte? Sollten sie den Vertrag dann lieber kündigen? Eine Hamburger Expertin gibt Tipps.
Die niedrigen Zinsen bereiten nicht nur Sparern Verdruss. Auch den Versicherern machen sie zunehmend zu schaffen. Was einige von ihnen dazu gebracht hat, ihren Bestand an Lebensversicherungen anderen Gesellschaften zu übertragen. Das schürt bei Kunden Ängste. Viele fragen sich: Aus dem Vertrag aussteigen oder nicht?
Hamburger Expertin: Wann sollen Verbraucher Lebensversicherung kündigen?
Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg rät zu Besonnenheit. Zwar ist es aus ihrer Sicht richtig, den Vertrag bei besonderen Ereignissen auf den Prüfstand zu stellen. Etwa wenn ein Versicherungsunternehmen den Bestand seiner Versicherungen verkauft und auch kein Neugeschäft mehr mit Versicherungen tätigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich rechnen, den Vertrag zu kündigen. „Vor einer vorschnellen Beendigung kann man aber nur warnen.“
Viele sparen für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend – und schließen dafür eine Lebensversicherung ab. Eine solche Police ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings kein taugliches Altersvorsorge-Produkt. „Zunächst sind Lebens-, aber auch Rentenversicherungen intransparent“, findet Becker-Eiselen. Der sogenannte Garantiezins bezieht sich nicht auf die eingezahlten Beiträge, sondern auf das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. „Die Kosten sind aber in der Regel enorm hoch“, so die Verbraucherschützerin.
Verbraucherschutz empfiehlt: Verbraucher sollten Lebensversicherung genau prüfen
Zudem seien die garantierten Werte im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen und den durchlaufenen Zinsphasen üblicherweise schlecht. Eine Beendigung des Vertrags kann laut Becker-Eiselen dann sinnvoll sein, wenn er keine wichtige Zusatzversicherung wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält und der Verbraucher das Geld dringend benötigt – und er andernfalls einen Kredit aufnehmen oder bedienen muss, der mehr Zinsen kostet als der Vertrag erwirtschaftet.
Es kann aber auch einiges dafür sprechen, den Vertrag fortzuführen. „Das ist etwa dann der Fall, wenn der Verbraucher mit dem Vertrag eine Rendite erwirtschaftet, die er im derzeitigen Niedrigzinsumfeld durch andere Anlageformen nicht erzielen kann“, so Becker-Eiselen. Auch für jemanden, der kurz vor Renteneintritt steht, lohnt sich die Kündigung der bestehenden Lebensversicherung nicht unbedingt.
Hamburger Expertin: Altersvorsorge mit Aktien besitzt Risiko
In der kurzen Zeit anderweitig für den Lebensabend vorzusorgen und zum Beispiel in Aktien zu investieren ist riskant, wenn man das Geld zu einem bestimmten Termin benötigt, sagt Becker-Eiselen. Wer nach hinreichender Prüfung den Entschluss fasst, den Vertrag beenden zu wollen, kann kündigen. Für Verträge, die in den Jahren von 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden, gibt es auch eine sogenannte Widerspruchsmöglichkeit.
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„Dazu muss die Belehrung über das Widerspruchsrecht falsch sein“, erklärt Becker-Eiselen. Um dies beurteilen zu können, sollten sich Verbraucher beraten lassen. „Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber einer Kündigung kann ein höherer, vom Versicherer zu erstattender Wert sein.“